Grooveshark Deutschland: Legaler Musikdienst schließt und empfiehlt Simfy
Der beliebte Cloud-Dienst Grooveshark hat seinen Dienst in Deutschland eingestellt. Die Webseite des Musik-Dienstes ist aus Deutschland nicht mehr erreichbar. Die Betreiber geben an, den Dienst wegen zu hoher Betriebskosten eingestellt zu haben. Gemeint sind dabei die GEMA Gebühren, die hierzulande fällig werden. Die GEMA hat dieser Darstellung inzwischen widersprochen.
Musik-Fans hatten mit Grooveshark bislang einen interessanten Flatrate-Anbieter. Je nach Tarif bot Grooveshark kostenlosen oder kostenpflichtigen - und dann unbegrenzten - Zugang zu einer Online-Musikdatenbank mit über 15 Millionen Titeln. Nun hat der Cloud-Dienst seinen Dienst in Deutschland jedoch eingestellt. Auf ihrer Internetseite schreiben die Betreiber, dass der Betrieb wegen unverhältnismäßig hoher Betriebskosten beendet wurde. Gemeint sind hiermit de GEMA Gebühren. Grooveshark ist nicht komplett offline, sondern lediglich in Deutschland nicht mehr erreichbar.
Grooveshark empfiehlt den Usern des Musik-Dienstes, auf den Konkurrenten Simfy auszuweichen. Die Betreiber fordern enttäuschte User weiterhin auf, Beschwerden direkt an die GEMA zu richten. Die entsprechende E-Mail-Adresse ist auf der Internetseite von Grooveshark verlinkt. Die GEMA, die die Belange der Künstler und Rechte-Inhaber in Deutschland vertritt, hat der Darstellung von Grooveshark inzwischen widersprochen. Der Musik-Anbieter habe bislang weder Gebühren bezahlt, noch in sonst irgendeiner Form Kontakt zur GEMA gesucht. Online-Dienste wie Grooveshark sind in Deutschland erst seit Kurzem auf dem Markt. Die GEMA hatte hierfür ein eigenes Gebühren-Schema eingeführt.
Diese Gebührentarife sehen vor, dass Abo-Anbieter pro User zwischen 60 und 100 Cent an die GEMA zahlen müssen. Bei Kostenlos-Anbieter werden die Gebühren pro abgerufenem Song fällig. Die GEMA verlangt dann zwischen 0,025 und 0,6 Cent. In die Kritik geraten war Grooveshark zuvor bereits, weil sich auf den Servern des Anbieters urheberrechtlich geschütztes Material befunden haben soll, ohne dass die Rechteinhaber einer Verwendung zugestimmt hatten. Die Smartphone-Apps waren deshalb bereits von Apple und Google aus den jeweiligen App Stores entfernt worden.
Quelle: heise.de
Autor: ReneAnalytiker, Tee-Genießer und Handy-Nerd. Schreibt für Preisgenau.de in den Ressorts Handys und Internet.
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