GVU: Filme Anschauen auf Seiten wie Movie2k.to oder Kino.to ist strafbar
Noch immer ist unklar, ob auch die Nutzer von kino.to eine Strafe zu erwarten haben. Die Betreiber des beliebten Streamnig-Portals sind vor kurzem verhaftet worden. Für die meisten Juristen gilt das Schauen eines Streams nicht als Verstoß gegen das Urheberrecht. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V., die auch die Ermittlungen gegen die Hintermänner von kino.to vorantrieb, sieht dies anders. Im Raum stehen straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen.
Vier Millionen Nutzer soll kino.to gehabt haben. Werden diese nun kriminalisiert? Wenn es nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) geht, könnte genau das passieren. Die GVU hatte seit Jahren gegen kino.to gekämpft. Auch die Razzien der vergangenen Tage, bei denen die mutmaßlichen Hintermänner des Streaming-Portals verhaftet wurden, wurden durch einen Strafantrag der GVU eingeleitet. Nun rücken jedoch zunehmend die Nutzer von kino.to ins Blickfeld.
Aus juristischer Sicht ist nach wie vor strittig, ob sich die Betrachter eines Streams strafbar machen. Die strafbare Handlung im Sinne des Urheberrechts wird durch eine Vervielfältigung erfüllt. Als Vervielfältigung gilt beispielsweise der Download. Beim Streaming erfolgt jedoch kein kompletter Download - und nach Ansicht vieler Juristen damit auch keine Vervielfältigung im juristischen Sinne. Die GVU sieht dies anders. Sie droht mit straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen.
Für die GVU stellt auch das Puffern von Teil-Inhalten, wie bei Streams üblich, einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Letztlich sei selbst der Versuch einen Stream zu nutzen strafbar. Im Raum stehen sowohl Geldbußen als auch Gefängnisstrafen. Auf zivilrechtlicher Ebene drohen zudem Schadensersatzansprüche oder Abmahnungen. Abzuwarten bleibt jedoch, ob es der GVU bzw. den Ermittlern überhaupt gelingt, an die Daten der Nutzer heranzukommen. Wenn ja, dann könnte es zu einem Präzedenzfall kommen, der die Frage der Legalität fürs Erste klärt.
Quelle: GVU
Autor: ReneAnalytiker, Tee-Genießer und Handy-Nerd. Schreibt für Preisgenau.de in den Ressorts Handys und Internet.
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“Letztlich sei selbst der Versuch einen Stream zu nutzen strafbar.”
Vollkommen lächerlich, damit werden sie niemals durchkommen. Aber sollen sie es doch versuchen. Denn wenn die GVU weiterhin Millionen Menschen - nun sogar schon für den bloßen Konsum - in dieser Art und Weise kriminalisiert, wird das Urheberrecht nur umso schneller liberalisiert werden müssen.
Leider wird in Deutschland zu oft für recht gesorgt !!!!aber leider geht es dehnen nicht ums recht sondern um ihre Geld einnahmen Die ihnen flöten gehen unkontrolliert????????????
Ich werde ein Scheiss tun und ergendwelche Strafen zahlen. Habe oft Kino.to genutzt und nie ergendwas kopiert oder gezielt auf die Festplatte geladen. Dass die Kino.to jetzt am Arsch ist ist doch deren Problem. Ist schon schlecht dass es die nicht mehr gibt. Aber sie wussten worauf sie sich einlassen. Auch wenn es nur eine Suchmaschine fuer die Streams gewesen ist. Haben sie damit Geld verdient. Aus Naechstenliebe tut keiner ja sowas. Trotsdem finde ich das uebel, und sie haben mein Mitleid.
Was die Strafverfolgung der User angeht, finde ich da geht jemand zu weit. Der user kann doch nichts dafuer dass ergend ein Mongoloid sich ins Kino setzt und mit einem Handy oder kamera den Film aufnimmt, und es dann ist Netz stellt. Wobei ich denke dass die Betreiber von Kino.to die Finger mit im Spiel hatten.
Was haben die Urheber denn schon verloren?
1 % der Einnahmen? Die Leute die Kino.to genutzt haben werden jetzt bestimmt nicht ins Kino laufen weil sie was verpassen. Die ganzen ueberbezahlten Schauspieler, von denen kaum einer einen erlernten Beruf hat. Milionen fliessen bei der Produktion der Filme in die Taschen von Fetten Computerfreaks fuer die Spezialefekte die mit ein paar Klicks auf die Tasten fertig gemacht werden. Ueberteuerte Kinotickets.
Leute wacht mal auf. Da hat jemand verdammt Angst dass der Goldesel bald nur noch Goldmuenzen statt Diamanten und Platintaller scheisst.
Und die GVU hat nichts besseres zu tun als die User zur rechenschaft zu ziehen. Damit sie andere Streamsuchmaschinen meiden.
Sobald ein Kino.to aehnliches portal offen wird werde ich sofort wieder mir die Filme Anschauen die dort zu finden sein werden. Und sollte jemand auf mich zukommen und von mir Geld haben wollen dann kann er sich an meinen Freund Herrn Anwalt melden und mir erst mal beweisen dass ich Raubkopien erstellt habe. Ansonsten fresse halten und nach den Uploadern suchen.
Wobei ich denke dass es doch moeglich waere einen User am Arsch zu kriegen so dass es auch durchkommt. Aber da muessten die Mit einem Sonderkommando auf leisen Sohlen die Bude stuermen und den PC mit dem fertiggeladenem Stream ins gericht schleppen. Dann koennte Die GVU eine Chance haben und dem User unterstellen dass er was damit vorhatte. Ansonsten sehe ich da keine Probleme beim anschaun der Streams.
VOTET
sollten wirklich konsequenzen auf user zukommen so ist das nur lächerlich - keiner soll zahlen - wieviele millionen user ?
wer macht den hier eigentlich gesetze - ein paar landvögte
wem gehört das internet - etwa dem jeweiligen staat - spinnt ihr jetzt alle
Es wird zeit das was Legales kommt was so Attaktiv ist vom Preis her das solche seiten nicht mehr genutzt werden.
Es stehen ja wohl Millionen im Raum warum die Filmindustrie das nicht nutzt ist mir schleiherhaft 5.Euro im Monat Movieflat wie sieht es damit aus +Werbeeinnahmen ich wär dabei, ich denke 2.50Euro Wären auch möglich.Wenn andere DIE mit dicken wagen durch die gegend Fahren ohne das mann bezahlen muss.
Oder sollte das Strafrechtliche verfolgen doch einträglicher sein ich hab langsam den eindruck das es so ist. Warum sonst werden gerade noch bei Maxxdom und sonstigen online Film Mietmodellen alte schincken die Xmal im Fernsehn liefen für 1.99Euro Angeboten .050Cent täten es auch.
Liebe Leute der Film industrie macht es doch endlich billiger schliesst euch mit den ehrlichguckern zusammen, es bleibt wohl noch genug Geld für euch übrig.
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