KINO.TO Urteil: Anschauen von illegalen Film-Streams ist STRAFBAR

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Bei den Prozessen gegen die mutmaßlichen Betreiber von Kino.to stellte der zuständige Richter fest, dass sich auch die User von Streaming-Portalen wie Kino.to strafbar machen. Wer den Stream eines raubkopierten Films schaut, stellt also - dem Gesetz nach - eine illegale Kopie her. Damit wird die Rechtsauffassung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) bestätigt. Anklagen gegen User von Streaming-Portalen wie Kino.to gibt es bislang allerdings noch nicht.

Für die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) war schon immer klar: Wer Streams von raubkopierten Filmen schaut, macht sich strafbar. Ein offizielles Urteil in dieser Sache hatte es bislang jedoch nicht gegeben. Unter Juristen wurde die Frage der Legalität bzw. Illegalität daher regelmäßig diskutiert. Diese Diskussionen können nun eingestellt werden. Bei den Prozessen gegen die mutmaßlichen Betreiber von Kino.to, hat der zuständige Amtsrichter Mathias Winderlich die Auffassung der GVU nun bestätigt.

Kino.to Startseite Gerechtigkeit

Quelle: preisgenau.de

Während sich viele User bislang in einer rechtlichen Grauzone wähnten, ist nun klar, dass sie Illegales tun. Demnach wird durch die temporäre Speicherung bzw. Pufferung während des Streams eine illegale Kopie erstellt. Eine Anklage gegen die User von Kino.to und Co. gibt es allerdings bislang noch nicht. Dass es eine solche Anklage im Falle von Kino.to jemals geben wird, ist allerdings ebenso zu bezweifeln.

Einerseits liegt dies vermutlich am Fehlen der Userdaten, andererseits wäre die Justiz bei der Vielzahl der zu erwartenden Fälle ohnehin nicht in der Lage diese alle zu bewältigen. Dennoch sollte nun allen Stream-Usern klar sein, dass sie künftig sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten haben. Schadensersatzforderungen wie sie von den Rechteinhabern bei den Usern von Tauschbörsen bereits seit einiger Zeit eingefordert werden, sind daher ebenso möglich wie Geldbußen oder Freiheitsstrafen.

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Autor: Rene
Analytiker, Tee-Genießer und Handy-Nerd. Schreibt für Preisgenau.de in den Ressorts Handys und Internet.
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1 Kommentar
KINO.TO Urteil: Anschauen von illegalen Film-Streams ist STRAFBAR
juju | 27. Jan 2012, 16:29
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die sollten sich mal lieber um die richtige kriminalität kümmern als sich ständig irgendetwas zu überlegen um die nutzer der stream portale dran zu kriegen
wenn man alleine schon aus dem fenster guckt sieht man schon überall die ganzen dealer rum stehen
da sollten sie sich mal drum kümmen -.-

das ist meine meinung und wer was dagegen auszusetzen hat
kann seine meinung gerne für sich behalten :D

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