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Home / Fernsehen / Filme / Online Filme: Zur Video-Nutzung von illegalen Stream Seiten

  • Dienstag, Dezember 1, 2009, 23:47
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Online Filme: Zur Video-Nutzung von illegalen Stream Seiten

Filme und Videos sind das populärste Unterhaltungsmedium im Internet. Mit schnellen DSL Verbindungen können komplette Kinofilme in DVD Qualität und kürzester Zeit über das Internet gestreamt werden. Die Frage ist nur was darf man und was verstößt gegen die gesetzlichen Regeln?

Kino.to Filme und Serien
Quelle: kino.to

Auch auf dem Handy kann man sich YouTube Videos und Kurzfilme per UMTS und Datenflatrate herunterladen. YouTube erlaubt das Einbinden von Videos in die eigene Webseite und mit zusätzlichen Programmen kann man auch aktuell im Kino laufende Filme auf den PC downloaden. Neben den populären Videoportalen wie YouTube, Hulu.com, Joost.com oder MyVideo gibt es eine Reihe von Piraten-Streaming Seiten und illegalen Video-on-Demand Angeboten. Kino.to zählt zum Beispiel laut Alexa Rank zu den Top 600 Traffic-stärksten Webseiten der Welt. Verbrauchzentralen warnen zwar Nutzer vor Abofallen und Phishing Angriffen, dennoch wird kino.to massenhaft genutzt. Kino.to ist keine kleine Hobby Seite, sondern bewegt sich auf dem gleichen Niveau wie Spiegel Online oder andere große Portal-Seiten in Deutschland. Die Betreiber dürften alleine durch Popup -und Layer-Werbung mehrere 100.000 Euro pro Monat verdienen.

Viele Internetnutzer und Kinofans glauben, dass das Anschauen von Online Filmen kein Download darstellt und aus diesem Grund gesetzlich erlaubt ist. Ein Online Stream unterscheidet sich zwar von einem Download, aber nur in wenigen Punkten. Beim Streaming wird der Kinofilm zwar online und live angezeigt, aber im Hintergrund auf den PC temporär gespeichert d.h. man lädt Teile eines urheberrechtlich geschützten Films auf den eigenen Computer herunter. Zudem kann man die temporäre erzeugte Film-Datei auch einfach kopieren und die Datei-Endung in ein gängiges Videoformat umbenennen. Stoppt man den Streaming Video-Player kurz vor Ende des Films und benennt die Endung der temporären Videodatei um, erhält man das gleiche Ergebnis wie bei einem herkömmlichen Video Download. Der Film befindet sich auf der eigenen Festplatte und das ist ein Problem.

Ob der Unterschied zwischen einem Video Stream und einem Film Download auch gesetzlich einen Unterschied macht, ist bislang kaum geklärt. Zwar berichtete der Focus, dass das Anschauen von Filmen auf kino.to für den Nutzer risikolos ist, von einem Gericht bestätigt wurde diese These jedoch bisher nicht. Ein Vorteil von Online Streaming-Diensten im Vergleich zu P2P Tauchbörsen ist allerdings, das der Nutzer nicht aktiv und illegal rechtlich geschütztes Video-Material verbreitet. Bei einer P2P Tauschbörse wird das was man gerade herunterlädt, anderen P2P Nutzern zum Download zur Verfügung gestellt d.h. mit jedem Film Download wird man auch dessen Anbieter. Das ist natürlich sehr riskant und führt in vielen Fällen zur Abmahnung, da der private Nutzer nicht die Rechte besitzt, um Filme im Internet zu vertreiben.

Sich also Kinofilme zum Beispiel auf kino.to anzuschauen, ist etwas anderes als sie aktiv anzubieten. Kostenlos Filme im Internet anzugucken, fällt genauso wenig unter das Urheberrecht wie Bücher lesen oder Musik anhören. Jeder kann Filme im Fernsehen oder online ohne Erlaubnis oder Vertrag ansehen, genauso wie er das Recht hat Musik in einer Diskothek anzuhören, ohne vorher mit dem Diskothekenbesitzer darüber gesprochen zu haben. Beim Streaming eines Films im Internet wird allerdings eine flüchtige Kopie auf dem Rechner erstellt. Diese Kopie ist zwar nur temporär und wird vom Windows Betriebssystem automatisch wieder gelöscht, dennoch ist es wie der Name “Kopie” schon andeutet aus urheberrechtlicher Sicht eine Vervielfältigung. Für eine Vervielfältigung eines Films braucht man eine entsprechende Erlaubnis. Von einer privat gekauften DVD kann man zum Beispiel eine Sicherheitskopie machen, insofern diese nicht durch einen Kopierschutz behindert wird. Den Film auf kino.to hat man allerdings nicht gekauft, man keine rechtliche Kopie des Films wie bei einer DVD.

Ob zwischen dem Anschauen von Filmen im Internet und dem Anschauen von Filmen im Fernsehen ein Unterschied besteht ist bisher noch nicht geklärt. Gerichtsurteile gibt es diesbezüglich noch nicht. Auf der anderen Seite könnten in der Zukunft flüchtige Kopien wie sie beim Online Video Streaming entstehen, auch im Rahmen einer gesetzlichen Regelung gestattet werden. Allerdings ist das unwahrscheinlich, weil es den Interessen der Filmwirtschaft diametral entgegensteht. Zwar sind durch die bisherigen gesetzlichen Vorschriften technische Vervielfältigungen, die durch den Internet Browser erzeugt werden, erlaubt, allerdings bleibt unklar, ob mit technischen Vervielfältigungen auch Kopien von Kinofilmen gemeint sind.

Klar ist bisher nur, dass Filme die rechtmäßig zum Zweck des Streaming ins Internet gestellt wurden, auch auf dem eigenen PC angeschaut werden dürfen. Bei Video-Plattformen wie Kino.to ist das allerdings nicht der Fall. Die Betreiber von Kino.to haben ihre Domain auf dem Inselstaat Tonga registriert, der die Identität seiner Domainbesitzer nicht veröffentlicht. Kino.to hat sicherlich keine Lizenzvereinbarungen mit den großen Hollywood-Studios abgeschlossen und Film-Verleihe verdienen sicherlich nichts an den auf Kino.to erzielten Werbeeinnahmen. Kino.to ist eindeutig illegal und darüber täuscht auch nicht das breite Angebot hinweg. Allerdings bedeutet das nicht in jedem Fall, dass man die dort eingestellten Filme nicht anschauen darf. Freie Filme wie zum Beispiel der Dokumentar-Film “Home” sind kein Problem.

Auf der anderen Seite kann der Nutzer nicht wissen, ob es sich bei Kino.to um ein illegales oder legales Film Angebot handelt. Man muss sogar davon ausgehen, das viele Menschen glauben das kino.to legal ist, anders lässt sich nämlich nicht erklären, warum so viele Internetnutzer auf die Abofallen der Seite hereinfallen. Wenn der Nutzer sich also in dem Glauben kino.to sei legal einen Film dort anschaut, fällt es relativ schwer zu sagen, das er sich illegal verhält. Natürlich schützt Dummheit nicht vor Strafe, aber auch auf YouTube werden aktuelle Serien wie zum Beispiel Star Trek und Filme (zum Beispiel Ghostbusters) in voller Länge gestreamt. Der Nutzer soll sich ja beim Online Filme gucken auch nicht mit rechtlichen Fragen auseinander setzen müssen. Zudem können Nutzer die rechtliche Legitimität einer Seite in den meisten Fällen weder wissen noch beurteilen. Piraten-Radio Sender zum Beispiel gibt es bereits seit bestehen des Radios. Private Hörer von solchen Radiosendern wurden bisher noch nie als Urheberrechtsverletzer angesehen. Allerdings könnte man dagegen einwenden, dass Seiten wie kino.to “offensichtlich” das Urheberrecht missachten d.h. es müsste eigentlich jedem Nutzer klar sein. Die Bundesregierung könnte in Zukunft Seiten wie kino.to auch einfach sperren, das sich die Betreiber nicht ermitteln lassen und die Urheberrechtsverletzung nur so unterbunden werden kann.

Jedem Nutzer sollte bewusst sein, dass das kostenlose Filme gucken auf kino.to riskant ist. Man agiert in einer rechtlichen Grauzone und es ist bisher unklar ob eine Nutzung rechtliche Konsequenzen haben kann. Zudem besteht bei kino.to die Gefahr, dass man sich einen Virus, Trojaner oder Wurm einfängt, wenn man den entsprechenden Flash oder Divx Player direkt von der Seite herunterlädt. Die Betreiber versuchen durch Popup Werbung Nutzer in kostenpflichtige Abos zu locken, ohne das dies offensichtlich ist. Ist man einmal in der Gebührenfalle kommt man nur schwer wieder heraus.

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