AMD Radeon HD 6990: Übertaktungsschalter führt zum Verlust von Garantie-Ansprüchen

Wer den sogenannten Übertaktungsschalter der AMD-Grafikkarte Radeon HD 6990 betätigt, um die Leistungsfähigkeit des Hardware-Tools zu erhöhen, verliert jeden Anspruch auf Garantie. Das stellte AMD nun klar, nachdem sich verschiedene Medienberichte widersprüchlich zu dem Thema geäußert hatten.
Dabei bringt der ominöse Schalter die Fähigkeiten der schnellsten Grafikkarte von AMD erst richtig zur Entfaltung. Die Karte wird nämlich ursprünglich mit einer Frequenz von 830 MHz geliefert. Durch Betätigen des Schalters wird die Frequenz der in der Karte integrierten Cayman-GPUs dann auf 880MHz gesteigert. Gleichzeitig wächst die Leitungsanforderung durch diese eher bescheidene Geschwingigkeitserhöhung um satte 100 Watt.

In der Praxis ist davon auszugehen, dass die Grafikkarte auch die durch das Umlegen des Schalters erhöhte Stressanforderung bewältigt. Allerdings ist die Tatsache, dass im Zweifelsfall keine Garantie gewährt wird, doch ärgerlich: Schließlich muss ein HD 6990-User zwar einen gelben Aufkleber entfernen, um den Übertatkungsschalter umlegen zu können. Auf diesem Aufkleber wird aber nicht auf den Garantieverlust, der durch das Umlegen entsteht, hingewiesen. Man findet dort lediglich einen Verweis auf das Handbuch der Grafikkarte und die AMD-Support-Webseite.
AMD verweist nun in einer Stellungnahme zu seiner Garantiepolitik auf die „Gepflogenheiten der Branche“. Schließlich würde ein Kunde mit dem Umlegen des Schalters den Bereich der „garantierten Spezifikationen“ verlassen. Auch andere Hardwarebetreiber verfahren, laut AMD, nach dieser Praxis.
Im Zweifelsfall kann der Hersteller bei neueren Geräten erkennen, ob eine Komponente außerhalb der Spezifikationen genutzt wurde. Eine entsprechende Funktion kann einen entsprechenden Gebrauch für den Hersteller aufzeichnen. Wer die AMD-Karte also bewusst durch permanente Überlastung strapaziert, kann deshalb davon aufgehen, dass der Hersteller den vermeintlichen Fehlgebrauch der Hardware erkennt, und dann kein Geld zurückbezahlt – Selbst wenn man geschickt genug ist, den gelben Aufkleber wieder an seine ursprüngliche Stelle zurück zu kleben.
Quelle: golem.de

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