Facebook: 80% aller Scheidungsanwälte ermitteln via Facebook
Soziale Netzwerke können bekanntlich auch Gefahren mit sich bringen, wie zum Beispiel Missbrauch von persönlichen Daten, oder sogar auch berufliche Konsequenzen. Diese Punkte waren auch immer wieder Themen diverser Berichterstattungen. Nun darf sich hier ein weiteres Gebiet hinzu gesellen: die Ehe-Scheidung. So berichtet die American Academy of Matrimonial Lawyers über Facebook und Twitter als Instrument des Rosenkrieges, denn nicht selten ermitteln Scheidungsanwälte auch mittels sozialer Netzwerke für ihre Mandanten.

Rund 80 Prozent aller Scheidungsanwälte ermitteln laut der AAML innerhalb sozialer Netzwerke. Weiter berichtet die Institution, dass dabei besonders das soziale Netzwerk Facebook als beliebteste Online-Quelle von den Anwälten genutzt wird. Ob es sich nun um romantische Bekanntschaften, gesellschaftliche Stellungen oder auch Vermögensverhältnissen handelt, hier würden die Scheidungsanwälte am Ehesten fündig. Denn bei all diesen Punkten handelt es sich um Beweise, welche während eines Scheidungsprozesses entscheidend sein können.

Die Präsidentin der AAML, Marlene Eskind Moses, erläutert weiterhin, dass die persönliche Überprüfung zum Standardprozedere bei Scheidungsfällen gehört. Und da das Web 2.0, sowie soziale Netzwerke à la Facebook und Twitter, die Menschen dazu verleiten, Privates vorschnell im Internet zu veröffentlichen, ist es nur logisch, dass sich Anwälte dessen auch bedienen. Denn oft würden Aussagen im Web denen widersprechen, die vor Gericht getätigt werden. Anwälte in den Vereinigten Staaten gelten dabei als Vorreiter der sogenannten Online-Ermittlungen. Laut dem österreichischen Scheidungsanwalt Christoph Naske, werden Facebook und Twitter in Deutschland jedoch noch nicht als Beweismedien genutzt.
Seiner Meinung nach würden die Fälle, die hierzulande unter Zuhilfenahme der Informationen aus den sozialen Netzwerken entschieden werden, zukünftig jedoch ansteigen. Gegenwärtig liegt diese Quote jedoch noch unter zehn Prozent. Desweiteren berichtet Naske, dass meist wegen Ehebruch auf Facebook ermittelt wird. Laut ihm müsse sich jedoch nicht direkt die oder der Geliebte persönlich online verplappern. Bereits der im sozialen Netzwerk veröffentlichte Wunsch nach einer Affäre, könnte während eines Scheidungsprozesses entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Und sogar Vaterschaftsfragen würden sich in seltenen Fällen via Facebook klären lassen.
Quellen: aaml.org, naske.at

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