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GVU: Besuch von kinox.to, movie2k.to & Co hat strafrechtliche Konsequenzen

Den Betreibern der Streaming-Plattform kinox.to droht großer Ärger. In dieser Woche wurden 13 Personen, die das Portal betrieben haben sollen, verhaftet. Neben Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe drohen ihnen gar langjährige Haftstrafen. Auch viele User sind seit dem Schlag gegen kinox.to in Sorge. Sie befürchten ebenfalls straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen. Juristen halten dies jedoch für eher unwahrscheinlich.


Zahlreiche Internet-User sind in Sorge. Sie haben Filme bei kinox.to geschaut und fürchten nun straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen. Die Betreiber von kinox.to sind in dieser Woche verhaftet worden. Das Streaming-Portal gibt es daher nicht mehr. Eine Ausweitung der Ermittlungen auf die User von kinox.to ist nach Expertenmeinung jedoch eher unwahrscheinlich. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft hat in dieser Sache allerdings noch keine Entscheidung bekannt gegeben. Möglich wären solche Ermittlungen aber durchaus, auch wenn sich die Justiz bislang ausschließlich auf die Anbieter der Raubkopien stürzt.

kinox.to, movie2k.to
Quelle: kinox.to

Viele Juristen sind der Ansicht, dass der Konsum von Streams keine Straftat darstellt. Eine Urheberrechtsverletzung ist immer dann gegeben, wenn ein geschütztes Werk vervielfältigt wird. Als Vervielfältigung gilt beispielsweise der Download eines Films. Bei einem Stream werden in der Regel jedoch nur kleine Teile eines Films gepuffert – und somit keine illegale Raubkopie erstellt. Nichtsdestotrotz gibt es bislang keine handfesten Gerichtsurteile in dieser Sache, so dass man von einer typischen Grauzone ausgehen muss.

Unklar ist allerdings auch, ob die Ermittler überhaupt Kenntnisse über die User von kinox.to erlangen werden können. So ist beispielsweise nicht bekannt, welche Daten der User auf den Servern von kinox.to bzw. deren Filehostern gespeichert wurden. Über eine so ermittelte IP-Adresse könnten die Ermittler den Anschlussinhaber des Internet-Anschlusses ausfindig machen. Die Filmindustrie sieht die Sache natürlich ein wenig anders. Sie könnte auch dann mit Abmahnungen gegen die Nutzer von kinox.to vorgehen, wenn Gerichte noch kein abschließendes Urteil zur Nutzung von Streams gefällt haben.

Update:

Die GVU hat am Freitag in einem Blogeintrag dargelegt, dass nach ihrer Rechtsauffassung, das Anschauen von Filmen bei Kinox.to, movie2k.to und anderen illegalen Streaming-Portalen auch für Nutzer strafbar ist. Die GVU schreibt: „Im Verlauf des Streaming-Vorgangs bei Filmen über das Internet erfolgen diverse Speicherungen. Auf dem Endgerät des Nutzers erfolgt stets eine vorübergehende Speicherung. Sie wird durch den Nutzer ausgelöst und liegt in seinem Machtbereich. Zudem hat er die Möglichkeit, mittels entsprechender Software auch eine dauerhafte Vervielfältigung herzustellen.“ Die GVU könnte nach dieser Rechtsauffassung auch Nutzer von Kinox.to verfolgen, insofern sie mit Hilfe der Polizei an verwertbare IP-Adressen kommt. In der Folge können Nutzer zivil -und strafrechtlich belangt und mit Geldbußen, Schadensersatzforderungen, aber auch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren konfrontiert werden. Voraussetzung für eine rechtliche Verfolgung von Nutzern von kinox.to ist jedoch, das die Betreiber der Seite die IP-Adressen in den Logfiles gespeichert haben und diese der Polizei vorliegen.

Deine Meinung

54 Kommentare
nixie | 13. Jun 2011, 15:47
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das einzigste was mir da einfällt: macht die das irgentwie geil leute zu bestrafen?

momo | 13. Jun 2011, 18:27
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Das ist in meinen Augen absoluter Käse. Die IP Adressen werden gerade mal 7 Tage beim Provider gespeichert. D.h. kann die GVU mit diesen IP Adressen nichts anfangen. Alles nur panik mache.

Ich finde es immer wieder interessant wie sich Menschen so verunsichern lassen und kann über das was die GU schreibt herzlich lachen.

jemand | 13. Jun 2011, 19:57
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wir ham scho echt große probleme auf diesem planeten! vor allem sich über urheberrechte von multi-millionären aufzuregen! macht ja nix, dass wo anders kinder verhungern oder in ihrer eigenen scheisse schlafen müssen.

Sama | 13. Jun 2011, 20:39
9 Punkte  Add rating Subtract rating

@momo:
Die meisten der aktuell veröffentlichten Artikel zu diesem Thema lesen sich eh wie PR-Maschinen der GVU. Zum Beispiel diese Passage:
„Die Filmindustrie sieht die Sache natürlich ein wenig anders. Sie könnte auch dann mit Abmahnungen gegen die Nutzer von kinos.to vorgehen, wenn Gerichte noch kein abschließendes Urteil zur Nutzung von Streams gefällt haben.“
Ich würde mich freuen wenn das geschieht, denn solange die Gesetzeslage nicht eindeutig geklärt ist, liegt seitens der Besucher keine Straftat vor. Die Identifikation der IP-Adressen durch die Provider sowie die Abmahnungen selbst wären solange illegal, d.h. sie wären nicht nur sinnlos, es könnte sogar Gegenklagen hageln. Besonders die Provider werden also einen Teufel tun, solange sie rechtlich gesehen zu nichts gezwungen sind.

sharkfunky | 14. Jun 2011, 1:17
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Tja, was soll ich dazu noch sagen!? Unser Staat versucht mal wieder, den Leuten ne Kopfwäsche zu verabreichen. Ein bissl Angst machen und hoffen,daß der „böse“ Bürger auch ja eingeschüchtert wird.

Mal von den Preisen im Kino selbst, sind solche Seiten doch gute Allternativen, solange sich die Filme auch nur angeschaut werden und nicht vervielfältigt. Die Kinos machen dadurch zwar Miese aber nicht jeder kann 5x im Monat ins Kino (ok, nicht jeder kommt mal überhaupt auf die Idee, 5x im Monat ins Kino zu gehen aber soviel Filme sollten im Monat rauskommen, daher der Vergleich).

Vielleicht sollte es mal ne öffentliche Seite geben, wo man Filme hochladen kann und jeder sie sich anschauen kann aber halt nicht downloaden, vervielfältigen etc.

Aber das sind halt solche Dinge in unserem Rechtssystem, die nicht wirklich umsetzbar sind.

grüntee | 14. Jun 2011, 1:23
11 Punkte  Add rating Subtract rating

gefängsnisstrafe wegen ein paar filmen die man im internet ansieht aber sowieso nicht kaufen würde? ich finds ´total übertrieben und ausserdem verdient die filmindustrie sowieso genug und wenn diese irgendein gesetz durch bringt nur weil sie vieli geld hat, dann ist das nicht der wille des volkes.

Dein Name | 14. Jun 2011, 1:40
-3 Punkte  Add rating Subtract rating

ich sage immer mit der ruhe sollen sie doch versuchen mit ip adressen mit denen nur ein gebiet Z.B. paderborn erfassen kann einzelne user zu erwischen HAHAHAHAHAHAHAHAHAAHAHA VIIIIIIEELL SPASS Achja und die kosten o o o das soll sich mal einer leisten von der erwürdigen justiz

Scheiss_mal_auf_die_meinung_der_GVU | 14. Jun 2011, 2:19
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Ich freue mich schon auf dem Tag, wo ihr es Schaft das temporäres speichern, eine illegale Vervielfältigung ist.
Die ersten die ich denn anzeigen werde ist die GVU, denn ihr Lieben GVU Spinner, es werden „unter anderem auch“‚ bei einem Zugriff in’s Internet immer temporär Daten gespeichert auf der Festplatte. (auch wenn ihr zu dumm seit diese zu finden)
Und da ihr ja ganz offensichtlich gekauft seit von der Film Industrie, interessiert euch ja zum Glück nicht, das auch Web Seiten, Bilder, und Texte, unter Copyright stehen in denn meisten fällen.
Und wenn man eure Festplatten denn mal über prüfen lasen würde, sich wahrscheinlich mehr als nur 100 Illegale Vervielfältigung von Daten darauf befinden :D
(wenn ihr die temporären Ordner nicht löscht)

Dein Name | 14. Jun 2011, 3:14
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ich wär für eine spendenaktion für die kinos.to leute, zwecks anwälte und so. wenn die 4 millionen user der seite zusammenlegen können sich die gvu-heinis brausen gehen.

Mia | 14. Jun 2011, 7:07
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Der Verlust an Geld für die Filmindustrie muß enorm sein, diese Armut treibt mir doch gleich die Tränen in die Augen :-)

Pils | 14. Jun 2011, 9:18
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war kla wieder nix besseres zutuhn als die filmseiten zu sperren -.-
anstatt das die mal verbrecher schnappen oder was weiß ich
die polizei hat echt nix im kopp -.-

Catycat | 14. Jun 2011, 11:52
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Also ich war zwar nie da drauf..
aber ich meine ich kann mich erinnern das bei GALILEO ein bericht über Kinos.to kam mal..wo extra gesagt wurde OFFIZIELL im Fernsehn..das Streamings legal sind! Also wenn dann sollte man erstmal dem Fernsehn die Schuld geben!

Ralf | 14. Jun 2011, 11:59
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Tja….also die Möglichkeit,…..einer dauerhaften Vervielfältigung…also wenn ich z.B. die Möglichkeit habe ein Auto zu stehlen (würde ich nie tun) dann bin ich also quasi schon im Knast…komische Rechtsauffassung?
aber das ist ja auch eingelich egal, denn wenn auch temporäre Dateien strafbare Kopien sind, dann sind wir alle miteinander eh fällig, z.B. alle, die meine Webseite besuchen bekommen ein Bild angezeigt, dessen alleinige Rechte bei mir liegen….also Webseite aufrufen….temporäre Speicherung erfolgt durch den Browser..schwups -> meine Rechte verletzt -> GELD HER….
Durchaus ein Geschäftsmodell, riecht ein wenig aber „Pecunia non olet“…

Des weiteren verstehe ich auch nicht, dass obwohl die BÖSEN Raubkopierer MILLIARDEN Schaden anrichten, die Filmbudgets immer neue Höhen erklimmen und die Filme meiner Meinung nach einen Download (ob legal oder illegal) gar nicht Wert sind.

Sebastian Schulze | 14. Jun 2011, 13:54
-3 Punkte  Add rating Subtract rating

Na Toll, Ich finds echt Hammer, Ich verstehs nicht? .. ist das das Komplette endes Online kino Welt, nun ja.. hab nicht große sorgen, aber blöd ist es schon..

Urban3345 | 14. Jun 2011, 15:08
25 Punkte  Add rating Subtract rating

Gerüchten zufolge, wurde die Streamingplattform Movie2k am Dienstag Morgen den 14.06.2011 angeblich vom Netz genommen. (Quelle: MMnews)

MMnews schreibt:
„Eine Weitere Streaming Plattform ist abgeschaltet worden: Seit Dienstag morgen ist movie2k offline. Noch ist nicht geklärt, ob dies durch die Behörden geschah oder ob ein technischer Fehler vorliegt. Movie2k war neben kinos.to eine der am häufisten besuchten Streamingplattformen.“

Dies kann ich persönlich so nicht bestätigen, da ich heute, Dienstag den 14.06.2011 gegen 14.15 Uhr, die Seite Movie2k besuchte und mir die Serie „Stargate“ anschaute. Lediglich das erreichen der Seite dauerte länger als gewohnt. Als ich jedoch eine weitere Folge der eben genannten Serie anschauen wollte, wurde mir mitgeteilt, daß die Seite Movie2k zur Zeit nicht zu erreichen sei.
Ich versuchte 2-3min später erneut die Seite zu erreichen und siehe da, Movie2k war wieder online.

Ich führe die zeitweilige Unerreichbarkeit der Seite auf die Abschaltung von Kinos.to und der zur Zeit laufenden Falschmeldung zurück.
Kurz und knapp: Der Server von Movie2k ist total überlastet.

Was die GVU angeht…
Ich zahle monatlich knapp 18,- € an die GEZ, hinzu kommen knapp 17,-€ Kabelgebühren für den Vermieter und weitere 30,-€ für meinen Internetanbieter.
Da ich kein Fernsehen gucke und monatlich trotzdem weit über 30,-€ für etwas zahlen muss was ich nicht nutze und auch nicht nutzen möchte, sollte es mir doch frei stehen, Filme und Serien die sowieso schon im Fernsehen liefen strafrechtlich unbedenklich über´s Internet anzuschauen.
Mein Gewissen spricht mich jedenfalls frei und ich empfinde es als eine Frechheit und Bedrohung zugleich, bei Menschen wie mir, von Straftätern zu sprechen und mit Gefängnisstrafen zu drohen, die jenseits jeglicher Realität liegen.

Mit freundlichen Grüßen…

Nudelsosse | 14. Jun 2011, 15:18
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Das ist doch Quatsch..

Was ist, wenn ein Mensch, sich da verklickt? Ich bin mal auf diese Seite gekommen, obwohl ich auf die Seite Kino.de rein wollte. Schreibt man ins Google nämlich Kino, kommt zuerst Kinos.to dann andere Seiten. Wie wollen die bitte nachweisen, dass auch einer, der diese Seite besucht hat, auch sich irgendeinen Film angesehen hat?

Und von wegen beim Streamen wird zwischengespeichert.

Wenn ich eine Serie im TV verpasse, sehe ich mir diese am nächsten Tag auf dem Homepage (z.b. Pro7) diese verpasste Folge an.
Nun ist das auch Illegal?
Ich habe bei Maxdome ein Entertainmentpaket, schaue mir ab und zu Filme dort an, da wird doch auch zwischengespeichert, ist das auch Illegal?
Wie wollen die dann nach Monaten herauswurscheltn was ich wo angesehen habe?

Statt soviel Angst unter den Menschen zu verbreiten, sollen die lieben Leute sich lieber hinsetzen und ein legales Portal wie in z.b. in der USA schaffen, wo man wirklich, sich an den PC setzen kann und sich seine Lieblingsserien ohne Zeitdruck ansehen kann.

Ich denke, bei solchen legalen Plattformen könnten die Filmemacher und die GUV durch die Werbungen zu Geld kommen. Man sieht es ja nun bei Kinos.to, dass sie durch Werbung angeblich 7stellige Summen erzielt hätten.

Ralf Guterberg | 14. Jun 2011, 16:06
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Es ist einfach nur eins: EKLIG.

Die MI ist zu bescheuert, endlich ein vernuenftiges, guenstiges, legales Angebot zu realisieren, also stellt sie sich hin, weint sich die Krokodilsguckerchen wund und schickt ihre GVU-Schergen in die Spur, wieder ein paar Kids abzuzocken, fuer drei Folgen Zeichentrickserie.

Da kriegt man (hier ich) eine DERMASSEN WUT, dass man beinahe zur Gewalttaetigkeit tendieren koennte. – Ganz ohne Ballerspiele.

Bietet endlich etwas vernuenfriges an, Ihr Trottel!
Ich waere durchaus bereit, einen angemessenen Mitgliedsbeitrag zu berappen, boete die MI zumindest das, was die „boesen“ Portale im Angebot haben/hatten.
Tun sie aber nicht.

Mein FAZIT: Ich werde weiterhin alle verfuegbaren Portale nutzen, solange die Nichtsmerker von der MI mir kein akzeptables Angebot unterbreiten.
Und wenn die Providers dabei MILLIARDEN verdienen, soll es mir Recht sein.

sarieva | 14. Jun 2011, 20:07
0 Punkte  Add rating Subtract rating

uuuh…jetzt hab ich aber angst *augenverdreh*…lächerich echt….bringt mich auch nicht dazu geld für iwelche filme/serien auszugeben die ich sowies nur einmal schau ….

Lola | 14. Jun 2011, 21:37
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Also ich finde den Vorschlag, Spendenaktion für kinos.to, super. Legen wir alle zusammen und finanzieren wir gute Anwälte die sich trauen der Filmindustrie die Stirn zu bieten und den Wille des Volkes zu vertreten!

Dein Name | 14. Jun 2011, 21:41
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das anschauen ist legal , und wenn nicht sollen sie es halt sperren ! wo ist das problem dabei ,

Alexander | 16. Jun 2011, 16:33
2 Punkte  Add rating Subtract rating

SO ein Quatsch! Demnächst werden dann 300.000 User (Tagesdurchschnitt bei Kinos.to), die mal eine Serie oder Film angeschaut haben, verhaftet ;-) Hier schürrt wohl jemand gerne im Auftrag anderer Angst!

trundle. | 18. Jun 2011, 23:47
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Also…
Ich glaube, es ist schon illegal, einfache Flash-Spiele herunterzuladen. Um diese aber nutzen zu können, muss man sie vorher in den Arbeitsspeicher laden.

Fazit:
Das Laden von urheberrechtsgeschützten Daten in den Arbeitsspeicher ist laut Filmindustrie – tatatata! – eine illegale Kopie.
Laut der Filmindustrie wäre also schon das Nutzen von Flash-Anwendungen illegal – also ehrlich – was stimmt hier nicht?? xDD Müssen jetzt alle Flash-Anwendungen verboten werden?? ^^

guckstdu | 20. Jun 2011, 17:49
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Danke fürs abschalten GVU so haben wir alle mehr zeit fürs richtige leben und können andere sachen machen (Alkohol, Drogen, Autoradios knacken usw) aber wenigstens keine Filme illegal streamen!!!
good job

BLAAAAAAA | 21. Jun 2011, 14:39
7 Punkte  Add rating Subtract rating

Fakt 1: Merkel hat selbst dort geguckt!
Fakt 2: 50% der deutschen Bundesbevölkerung festnehmen????
Fakt 3: wenn überhaupt dann statuieren sie ein Example an 1-2 Personen was in den Medien angeprangert wird bzw es wird einfach eines initiiert zur Abschreckung…
Fakt 4: Nein ihr braucht keine angst haben solange ihr nich irwie hochgeladen habt und eure streams auf den seiten mitangeboten habt oder ihr filesharing mit torrent-netzwerken alá E-Mule ect betrieben habt.

Normalverdiener | 21. Jun 2011, 19:00
2 Punkte  Add rating Subtract rating

In meinen Augen sind die Typen von Kinos.to Volkshelden! Sehr sehr viele Menschen hatten eine paar schöne Stunden dank ihnen und nun werden sie bestraft… Scheiß auf die Millionäre der Filmbranche nur weil sie jetzt ein paar Mille verlust hatten haben sie trotzdem noch Megagewinne gemacht, jeden einzelnen Tag!

gast | 22. Jun 2011, 13:11
4 Punkte  Add rating Subtract rating

Die Lobbys haben auf dieser Wlt das sagen. Hier ist es die Filmindustrie. Kinderpornoseite werden nicht gesprerrt.

DoME | 1. Jul 2011, 15:20
3 Punkte  Add rating Subtract rating

tJA so is es halt GVU wie ich jetz so mit bekommen hab is das sie auch im zwischen speicher daten hatt die nicht legal sind und die polizei kann keine millionen aber auch millionen von menschen eine strafe geben das geht nicht weil dies zu einem aufstand des volkes führen würde ^^ oda wie seht ihr das ???? Lg

machete | 8. Jul 2011, 0:40
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„GVU“ nach ihrer Rechtsauffassung, das Anschauen von Filmen bei Kinos.to, movie2k.to und anderen illegalen Streaming-Portalen auch für Nutzer strafbar ist.

Dann verfolgt mal mehrere millionen nutzer am tag zurück und zeigt sie an !

anonym und fair | 8. Jul 2011, 16:14
-2 Punkte  Add rating Subtract rating

Es gibt sehr viele illegale Seiten, wie auch Kinos.to.
Viele Internetuser wissen daher wahrscheinlich nicht, was jetzt sicher ist und was nicht. Daher bin ich der Meinung, man sollte eine ausfürliche Liste ins Netz stellen, damit jeder nachschauen kann und damit unwissende User wissen, dass was sie sie machen legal ist.
Damit würden vielleicht Strafen für Unschuldige sinken.
Außerdem würden sich viele Internetuser über eine legale Seite freuen, auf der viele TV-Serien und co. ohne Anmeldung oder ahnliches und gratis anzuschauen sind.

jj | 10. Jul 2011, 15:55
2 Punkte  Add rating Subtract rating

Nur Panikmache.
Die Filme werden nur gespeichert, wenn man DIVX Filme sieht und auch nur DANN, wenn man die Vorratsspeicherung in den Einstellungen dementsprechend anklickt. Bei Flashplayern wie Megavideo usw werden die Filme nicht gespeichert. Und ich glaube, dass 80 % Flashplayer benutzen, weil die einfach schneller laden.
Somit können die einen gar nicht belangen, wenn jemand per Stream geguckt hat und einfach behaupten, er würde Filme speichern und son quatsch. Absoluter Firlefanz von der GUV.
Die können außerdem nichts tun, wenn kein Richter zustimmt. Und da die Familien der Richter bestimmt auch Angehörige enthalten, die per Stream gucken, oder der Richter sogar selbst, wird das nie passieren.
Bei Kinos.to ging es hauptsächlich darum, dass Die Betreiber Geld mit illegalen Werbeeinnahmen und versteckten Kosten gemacht hat.
Außerdem sind Uploader im Zielvisier der Polizei, da diese alles anderen zugänglich machen.

Also, lasst euch nicht auf das Geschwätz der Redakteure in Deutschland ein. Keiner muss Angst vor der Belangung wegen Streaming guckens haben ;-)

ist doch egal wie ich heiß | 12. Jul 2011, 10:52
-1 Punkte  Add rating Subtract rating

also wirklich, tv und so ist doch nur entertainment, ob man es nun im tv sieht oder später im internet sollte das doch keine rolle spielen!
jeder tut mal was ‚böses‘, manche sogar öfter.
aber dann werden die 1-time-user (gibts das wort überhaupt?)
bestraft, während viele andere, noch ‚bösere‘, davonkommen.
wenn die ‚großen, reichen, ach so perfekten‘ dies lesen, solllen sie wissen, dass während sie es sich gut gehen lassen, anderen es viiiiiiiiiiel schlechter geht, also sollte dies kein skandal oder so sein, damit auch nicht strafbar, denn so werden die noch reicher und die andern noch ärmer.

dennis | 12. Jul 2011, 22:34
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also ich hab keinen pc habe kinos.to ueber ps3 geschaut. will mir wer sagen das ich ne software hier draufknallen kann?

Ilyas | 12. Jul 2011, 23:12
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Ganz ehrlich der staat ist dumm und bleibt es auch geldstrafe oder gefängnis für paar filme gucken die haben sie nicht mehr alle und bei den ganzen user welt weit wo kinos.to angeklickt wurden ist können sie ja ruhig versuchen mit ip-adressen die leute auf zuspüren bringt nix weil es ja sehr viele über ne million auf jedenfall ist von der angst machen und mehr nix die brauchen nur geld das ihr problem mehr auch nicht

Dein Name | 12. Jul 2011, 23:27
-2 Punkte  Add rating Subtract rating

totaler blödsinn echt. die justiz kann erst rechtlich gegen jemanden eintretetn wenn dieser wirklich kopien des films gemacht haben sollte. Dies kann man prüfen anhand des computers. sollte es aber der fall sein, das der konsument sage ich jetzt mal des films nur allein den film geschaut hat aber dennoch keine kopien angefertigt hat kann man dem „konsumenten“ nichts anhaben. Denn wenn wir uns den urheberrechtlich geschützen vetrtrag, bzw paragraphen genau anschauen dann steht nur darin das kopiern einschließlich kopien verboten sind und nicht das schauen des films über das internet! mit einem anwalt der ahnung hat, kann das gericht nichts machen laut dieses paragraphen !

Dein Name | 15. Jul 2011, 1:17
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stellt euch schnell selber, dann gibt’s nur 1 jahr knast und 1500€ Geldstrafe…hop hop

Skyrer | 15. Jul 2011, 8:02
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Also ich guck immer noch auf movie2k.to und soll etwa der polizist mitten in der Nacht kommen und dich mit einer Geldbuße bestrafen???

Schlomolomo | 15. Jul 2011, 11:07
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„…Zudem hat er die Möglichkeit, mittels entsprechender Software auch eine dauerhafte Vervielfältigung herzustellen.“

Also: BESSER NICHT BEIM RADIO HÖREN ERWISCHEN LASSEN!
Kann man ja genauso speichern und vervielfältigen.

Was hier eindeutig fehlt ist eine Kontrolle der Streamanbieter, die mit ihren Werbeeinnahmen ganz wie beim Radio die Filmmacher entlohnen.

Den Besucher der Webseite rechtlich zu verfolgen, wäre meiner Meinung nach wie das Verfolgen eines halben Bundeslandes, weil dort Radio gehört wird von einem Sender, der keine Rechte eingekauft hat für das abspielen der Musik.

Frank | 15. Jul 2011, 11:31
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Richtig kann es doch tatsächlich nicht wirklich sein, das jemand für den Besuch einer Webseite oder derjenige die darauf befindlichen Inhealte Konsumiert hat, bestraft wird. Tatsächlich läst sich eben dieser Konsum nichteinmal eindeutig nachweisen, da einfach lediglich anhand der gespeicherten IPs davon ausgegangen wird. Denn dazu müssten Kläger in der lage sein Gedanken zu lesen. Und nur um das Vorweg zu nehmen. Wäre dies möglich, wäre dieses Gedankenlesen wahrscheinlich ein noch viel größerer Straftatbestand als der Konsum eines Filmes im Internet, dessen Webseite man einmal besucht hat. Nunja. Ich denke eine eindeutige Lösung für dieses Problem wird es so oder so nicht geben. Nicht solange keine eindeutigen Gesetze dafür Existieren und dazu müsste das Internet selbst als ein Staat fungieren, da die Welt keine einheitliche Regierung bildet und nicht überall dieselben Gesetze gelten. Menschen zu bestrafen für den Verdacht eine Kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, ist kein gerechtes vorgehen, was jedem vernünftigen Menschen Klar sein muss. Man sollte Menschen nicht aufgrund von Verdachtsfällen bestrafen können. Solche Vorgehensweisen führten in der Vergangenheit menschlicher Geschichte regelmässig zu Bürgerkriegen. Gut. Dies wird wahrscheinlich keinen auslösen, macht dieses Vorgehen aber keinesfalls richtig. Nunja, es ist leicht so etwas zu verlangen von Organisationen die machtechnisch die hebelwirkung kontrollieren und es wird rein gar nichts ändern. Selbst dieser Text hier wird wahrscheinlich absolut nichts ändern. Dennoch. Sollten tatsächlich Menschen bestraft werden, nur für den Fall, das eine Internetseite konsumiert wird (Wofür sie ja eigentlich da ist), weil sich einige findige Leute dachten man müsse dies für illegal erklären, würde das Internet seine Existenzgrundlage verlieren. Und was sagt uns das? Meine güte. Wir Menschen sind doch wirklich recht seltsame Wesen. Wenn keine Probleme da sind, macht man sich halt welche. Anders herum wärs auch echt zu langweilig. hihi

Liebe Grüße
Frank

Egomane | 15. Jul 2011, 12:37
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Auch wenn der Nutzer es nicht tut, so hat er doch die Möglichkeit, also zahlt er.
Das eröffnet ja ungeahnte Möglichekeiten ;-)
Ich kann also jeden verklagen der mir in den Sinn kommt weil er könnte ja wenn er wollte, auch wenn er es nicht macht. Oder wie???
Macht doch einfach vertretbare Preise für Filme und Software, dann kaufen auch mehr Leute den Kram anstatt ihn zu kopieren.
Naja, es wird immer welche geben die schon aus Prinzip nicht kaufen. Aber das sind wenige.

sven | 15. Jul 2011, 19:04
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also ich denke das wir alle sowieso GEZ bezahlen, also warum nicht free online movie’s schauen..auserdem wenn ich weis das ein guter film produziert wurde, hält mich keiner ab ins kino zu gehen. ist halt immer schön dennoch diverse andenken im web zu zeigen. Kino ist weitaus schöner vor allem in 3D. Ich finde das ich als Steuerzahler solchen unfug wie razien gegen online streamer die einfach nur unsere medien festhalten, eine frechheit. ganz erliche meinung, und ich spreche bestimmt für viele.
desweiteren, lieber online schauen als downloaden und gegen geld verkaufen.

Dein Name | 15. Jul 2011, 21:21
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Ich finde die ganzen Geschichte unmöglich. Endlich haben wir internet und die möglichkeit Informationen zu geben und zu bekommen, da wird gleich das Filme anschauen strafbar…… in was für ner Welt leben wir und was wollen wir uns noch alles gefallen lassen. Demnächst schließen sie womöglich noch youtube und Facebook….. oder besser sie machen es wie in China,,, das Internet einfach dicht.
Währe doch das einfachsteste. Als wenn unsere Gerichte nicht auch schon so genug zu tunen hätten.
Aber da sieht man mal wieder wo es mit dem Kapitalismus bei uns hinführt. Bzw. das die Früchte langsam reif werden… (Karl Marx)

anonymer typ | 15. Jul 2011, 22:37
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also ich finde diese aktion von der GVU sehr schwach die wollen uns normal nutzern angs einjagen und ich denke bzw bin auch der meinung das die justiz nicht alle 82 Millionen Menschen in Deutschland straf- zivilrechtlich verfolgen wird da es für den staat mehr kosten als nutzen bringen würde und wenn die die „illigalen“-Streamingseiten sperrt werden immer neu ekommen oder die nutzer finden einen anderen weg sich die filme online anzuschauen „also nicht downloaden“ ,daher meine meinung:

Die GVU will sich nur mal wieder total wichtig machen und den Film- und Musikproduzenten mehr geld in die schuhe schieben und warum haben die GVU den nicht gleich von anfang die „illigalen“ Streaming-Seiten sperren lassen???
und noch was diese angeblichen illigalen Streaming-Seiten HABEN AUCH AGB´s!!!!! oder etwa nicht?

Dödel | 16. Jul 2011, 1:47
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Wenn man zu dumm ist grosse Fische zu fangen, versucht man es eben mit den kleinen. Dumm nur, dass rein vom logischen her leider kein kleiner Fisch in diesem grobmaschigem Netz hängen bleiben kann.

Wen interessiert überhautp die GVU. Die machen keine Gesetzte und können auch keine vertreten, bzw. vollstrecken. Also sollen die mal ihre grosse Klappe halten sonst gibts wirklich Klagen. Aber sicher nicht von denen.

Es ist ausserdem einfach nur noch lächerlich, wie man wiedermal versucht unbescholdene Büger zu kriminalisieren. Schämt euch ihr Loser!

Sk3ks | 16. Jul 2011, 1:48
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Ich finde die Idee : Spenden für die Betreiber von Kinos.to zu sammeln für eine Gute Idee. Letztendlich ist das DIE Möglichkeit den Idioten ma zu zeigen was für nen Unsinn die verzapfen oó

GVU überwachungs eV | 16. Jul 2011, 2:16
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Lasst uns doch auch einen Verein gründen, der dann die GVU überwacht. Nur so zum spass :)

Hoornz | 16. Jul 2011, 21:53
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Ich sag dazu nur eine einzige Sache….LECKT MICH AM ARSCH! Ich werde auch weiterhin Filme online gucken und mir auch diverse Filme laden! Wundert euch nicht bei den Preisen die die Filme im Laden kosten! Und nochwas, warum soll man für den Dreck der im Kino läuft zahlen? Die Filme heutzutage sind Niveau los, billig, langweilig etc, Neustes Beispiel „Werner Eiskalt“ Was zur hölle soll das für ein Film sein? Teil 1 bis 4 absolut toll, aber 5,?nääääääääää

michi | 21. Jul 2011, 7:32
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wie soll das bitte gehen, man sieht sich ein film im Internet an und Speichert ihn dann ungewollt? Und dann liegt alles in seinem Machtbereich?

So ein Blödsinn. Man kriegt doch wohl mit wenn was auf der platte ist oder?

Notorius | 25. Jul 2011, 14:33
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An alle User dieser Plattformen. Es wurden und werden keine Daten wie Ip gespeichert.

jemand 2 | 11. Aug 2011, 16:55
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das macht natürlich sinn zu sagen dass man eine kopie erstellen könnte… ich fahr auch auto und könnte damit jemanden überfahren -.-
vorrübergehend ist eben nicht permanent und dieser unterschied ist nicht wegzureden
vom rechtlichen standpunkt her also unbedenklich da kann die gvu sich die gesetze noch so stark umbiegen und verdrehen

highlander | 15. Aug 2011, 20:26
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hey das is SOWAS von fail.
“Im Verlauf des Streaming-Vorgangs bei Filmen über das Internet erfolgen diverse Speicherungen. Auf dem Endgerät des Nutzers erfolgt stets eine vorübergehende Speicherung. Sie wird durch den Nutzer ausgelöst und liegt in seinem Machtbereich. >>>Zudem hat er die Möglichkeit, mittels entsprechender Software auch eine dauerhafte Vervielfältigung herzustellen.<<<”
tbh, wenn DAS ein realistisches argument ist, müsste nahezu jeder geldschein konfisziert werden, weil mindestens 50% der scheine kontakt zu koks hatten und somit eig schon nachgewiesen ist, das es „drogengeld“ ist. oh, nicht zu vergessen, man könnte mit dem geld ja auch waffen kaufen!
das is ja wohl der witz des jahrhunderts das iwer strafrechtlich verfolgt werden kann weil er die möglichkeit hatte ein verbrechen zu begehen.
falls das deren ernst ist, sperrt bitte die ganze menschheit weg, mit der taktik wird es zukünftig keine unschuldigen mehr geben.

C….. | 11. Apr 2012, 23:30
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Versteh ich nicht:

§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen

Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1.
eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2.
eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.

rammsteingirl | 9. Mai 2012, 13:50
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Was soll man denn noch denken dabei die wollen einen nur angst machen,die Filme werde jetzt kostenlos zum gucken angeboten auch ohne Anmeldung eins ist nur die Werbung die da stört.

Total Schwachsinnig ! | 14. Nov 2012, 20:45
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Streams sind keine Download !
Die Rechtslage ist so komplett bescheuert und dumm dargestellt,dass man nicht weiß wie die Rechtslage zu Streamings nun wirklich ist.
Die meisten Anwälte schreiben dass Streams anschauen keine Straftat darstellen !

YouTube hingegen , da gibts legale Programme mit denen man YouTube Musik und Filme usw runterladen kann. Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Streamingradios , dafür gibt es legal Streamripper !
Wie sieht hier die Rechtslage aus?

TV Spielfilme aufzeichnen ist das gleiche wie ein Filmdownload, weil eine TV Aufzeichnung eine rechtswidrige Vervielfältigung darstellen müsste, weil man bei einer TV Aufzeichnung eine Kopie erhält.

Wie sieht hier die Rechtslage aus???

Macht klare Gesetze !!

kempo | 6. Apr 2013, 14:58
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es ist ein großer schmarrn, leuten strafen aufzuhalsen, nur dafür dass sie einen film angeschaut haben. den kleinen bürger will man wieder allles aufdrängen nur weil es die „hohen herren“ so wollen.
und das diese filme von multimillionären gratis gezeigt werden und diese kein geld daran verdienen ist gut
die scheffeln die kohle und andere müssen in ihrer scheisse schlafen oder verhungern

wo soll das hinführen?!

ps wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten

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