KINOS.TO: Filme Herunterladen und Streaming rechtlich gleich gestellt

Bislang bewegten sich die User von Streaming-Portalen in einer rechtlichen Grauzone. Im Zuge des Prozesses gegen die mutmaßlichen Betreiber von Kinos.to stellten die Richter nun allerdings fest, dass auch beim Schauen eines Streams eine illegale Kopie erstellt wird. Die Richter sehen dies auch durch das zeitweise Herunterladen eines Films als gegeben an. Die Folge: User haben nun schwarz auf weiß, dass die Nutzung von Film Streams illegal ist. Eine Strafverfolgung ist allerdings immer noch unwahrscheinlich.
Mathias Winderlich, Amtsrichter in Leipzig, fällte kürzlich das vierte Urteil in den Prozessen gegen die mutmaßlichen Betreiber von Kinos.to. Dabei stellte Winderlich das Streaming mit dem klassischen Download auf eine Stufe. Damit hat die rechtliche Grauzone in Deutschland ein Ende. Während es bislang als strittig galt, ob das Schauen eines Streams eine Urheberrechtsverletzung darstellt, gilt dies von nun an als sicher. Auch durch das zeitweise Herunterladen eines Films (wie bei einem Stream) wird eine illegale Kopie erstellt.

Die Folge: User haben nun schwarz auf weiß, dass die Nutzung von Streams illegal ist. In der Begründung heißt es, dass durch das Streaming sukzessive Daten heruntergeladen werden, die in der Summe eine Vervielfältigung bilden. Damit kann nun auch gegen die User von Kinos.to bzw. die User anderer Streaming-Portale ermittelt werden. Eine Strafverfolgung ist allerdings immer noch unwahrscheinlich. Zum einen liegt dies an der Tatsache, dass es viel zu viele User gibt, zum anderen daran, dass zunächst einmal die entsprechenden User-Daten vorliegen müssten.
Bei Kinos.to war dies offenbar nicht der Fall. Bei der Nutzung anderer Portale müssen die User von nun an also hoffen, dass keine Userdaten gespeichert und so zu einem späteren Zeitpunkt im Sinne einer Strafverfolgung genutzt werden können. Die Kinos.to-Prozesse richten sich weiterhin ausschließlich gegen die Betreiber. Beim letzten Urteil am 21. Dezember 2011 erhielt der Beschuldigte eine Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten ohne Bewährung.

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Zitat: „Eine Strafverfolgung ist allerdings immer noch unwahrscheinlich. Zum einen liegt dies an der Tatsache, dass es viel zu viele User gibt, zum anderen daran, dass zunächst einmal die entsprechenden User-Daten vorliegen müssten.“
Vielleicht werden zukünftig Anwaltskanzleien oder Inkassofirmen mit dem Eintreiben von Geldern beschäftigt. Das selbe Prozedere ist ja schon in der Musikbranche gegeben.
Insgesamt finde ich die Begründung des Urteils (Zwischen-speicherung=Verbreitung) ein wenig vage.
Aber das ist nur meine Meinung… .
es gucken sich doch so viele da filme an,eigentlich das ganze volk,wer einen film nur in inet anguckt wird sich den wohl kaum im kino angucken auch wenn der im i net nicht verfügbar wäre,solche doofen urteile gibt es natürlich nur im roboterstaat deutschland,kein normales land beschäftigt sich mit son scheiss.auch wenn es keine seiten mehr gibt würden die verkaufszahlen von filmen auch nicht sinken,ich denk mal eher im gegenteil,mit solchen urteilen will man erreichen dass die reichen noch reicher werden und arme leute die nicht viel geld haben noch weniger haben,aber wenn es dem volk reicht werden sie schon was machen,da kann jedes kleine gericht urteilen wie es will,nichts steh über dem volk
Kinos.to Streamt ja nicht selbst, sie geben lediglich nur links weiter. Das selbe macht auch Cine24.tv und dort ist es LEGAL!!, weil sie nur verlinken und es kostenlos ist. Also warum sollte dies bei kinos.to auf einmal illegal sein?
So will der Richter jetzt Internet verbieten ? wie soll der user zwischen einen geschützten Film und einen freien Film unterscheiden ? nicht alle Filme sind nämlich Urheberschaft geschützt.Mmh, wenn ich jetzt mal schreiben ,ich würde gerne mal eine Bank ausrauben,ist dies gleichzusetzen ,wie ich die Tat in Wirklichkeit verübt habe ? Ich hoffe den Richter gefällt das neue Auto das von der Filmindustrie gestiftet worden ist.(War auch nur ein Gedanke von mir wie solche Urteile zustanden kommen).
Naja besser gegen ip Adressen vorgehen als gegen Abofallen ,bringt mehr Geld.
@ Gast:
Die Angebote auf Kinos.to bzw. Kinos.to waren zwar kostenlos, dennoch haben die Betreiber aber über Werbung hohe Summen, die in die Millionen gehen, eingenommen.
@ Staatsanwalt:
Nehmen wir an, dass du Filmproduzent wärest. Du steckst eine einstellige Millionensumme in den Dreh. Da du das Geld wieder reinbekommen willst, sogar Gewinn machen möchtest, bist du ein wenig vor den Kopf gestoßen, wenn deine Arbeit kostenlos im Internet anzusehen ist, wo es Millionen Klicks bekommt. Im Kino hingegen gibt es kaum noch Zuschauer, da die Leute den Film im Internet sehen können/wollen. Wärest du damit glücklich?
Das Verbot von Kinos.to war logisch! Eine Faustregel besagt, dass wenn man für etwas bezahlen muss, es kostenlos und legal nicht zu bekommen ist. Das Einigste, was man an dem Urteil als unzureichend deklarieren kann ist die Begründung, die der Richter gegeben hat. Diese zeigt auf, dass er keinerlei Ahnung von der Materie hat. Das ist das einigste, was mich ärgert. Er stellt Zwischenspeicherung mit Verbreitung gleich. So ein Schwachsinn!
Unsere Kanzlei wehrt sich gegen diesen Urteilsspruch. Insbesondere deshalb, dass unnötige Arbeit auf alle zukommt, sollten viele derartige Nutzer strafrechtlich verfolgt werden.
Wir haben uns mit einem Internetprovider mit diesem Thema auseinandergesetzt und ein Computerspezialist hat sich die Dateien angesehen. Fakt ist, dass man ausschließlich DivX Filme speichern kann und auch nur dann, wenn man das in den Einstellungen so konfiguriert. Da aber 90 % Flashstreams nutzen, haben wir auch den Datenstrom verfolgen lassen. Das Cache vom Stream wird nirgends aufgeführt. Es gibt dadurch keine Chance, so einen Film zu speichern und ihn zu verbreiten, bzw zu vervielfältigen.
Wir rechnen also stark damit, dass bewiesen werden muss, dass auf einer IP Adresse entsprechend gespeichert wurde, da sonst keine Haftung greifen kann. Die Seite besucht zu haben bringt den dann verfolgenden Institutionen dann nichts.
Verunsicherung soll breit gestreut verwirren und die Medien sollen das natürlich vergrößern.
Falls also in Zukunft ein Brief in Ihr Haus flattern sollte, können Sie getrost nichts tun. Bezahlen wäre Falsch. Es sei denn, es wird nachgewiesen, dass Sie gespeichert haben. Gucken Sie Falshstreams, haben Sie nichts zu befürchten.
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