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Kinoz.to: Polizei-Anruf wegen Nutzung illegaler Streams

Nutzer von Streamingportalen wie Kinoz.to und Movie4k.to berichten in Foren davon, dass sich angeblich die Polizei telefonisch bei ihnen gemeldet hat und darauf hinweist, dass die Nutzung des Streaming-Angebotes rechtswidrig ist.


Die Frage, ob die Nutzung von Streaming-Portalen wie zum Beispiel kinoz.to oder movie4k.to illegal ist, gilt auch aktuell noch als ungeklärt. Da es noch immer keine konkreten Gesetze gibt, durch welche die Nutzung als strafbar gilt, könnte man die aktuelle Rechtsprechung wie folgt auslegen: der Download und auch das Weiterverteilen von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist definitiv illegal – die Nutzung eines Streams hingegen nicht. Das mit einem Stream bereits schon Download stattfindet wissen jedoch die wenigsten Nutzer.

Kinoz.to: Polizei-Anruf
Quelle: kinoz.to

In verschiedenen Nutzer-Foren tauchen seit kurzem vermehrt Berichte verängstigter kinoz.to-Nutzer auf. Diese berichten davon, dass sie sich einen oder auch mehrere Filme per Stream angesehen haben. Nach einigen Tagen erhielten sie dann jedoch einen Anruf eines angeblichen Polizisten. Dieser teilte mit, dass die Polizei herausgefunden hat, dass in dem entsprechenden Haushalt illegale Streams angesehen werden. Woher diese Informationen stammen ging aus dem Telefonat jedoch nicht hervor. Dafür warnte der angebliche Polizist davor, dass man gegen das Gesetz gehandelt hat und mit einer Abmahnung rechnen müsse. Dreiste Abzocke?

Dass die Polizei tatsächlich einzelne User persönlich anruft und vor einer Abmahnung warnt, ist jedoch als höchst unwahrscheinlich. Man kann eher davon ausgehen, dass es sich hier um eine Abmahnmafia handelt. Diese verschicken zudem auch Abmahnbescheide und handeln angeblich im Auftrag der Filmindustrie. Die Verbraucherschutz-Zentrale warnt jedoch davor die Abmahngebühren, die zum Teil bis zu 1.000 Euro betragen können, tatsächlich zu bezahlen – auch wenn in dem Anschreiben mit einem Gerichtsverfahren gedroht wird.

Darüber hinaus ist bislang kein einziger Fall bekannt, in dem ein kinoz.to-User gerichtlich verurteilt wurde. Wer sich nach einem solchen Anruf oder nach dem Erhalt eines Abmahnbescheides nicht sicher ist was er tun soll, der kann sich auch direkt an die Verbraucherschutz-Zentrale wenden. Dort erhält man nützlich Hinweise, wie man am besten mit der Situation umgehen kann. Derzeit bleibt nur abzuwarten, ob und was der Gesetzgeber gegen diese sogenannte Abzocke unternehmen wird.

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1 Kommentar
Beavis | 27. Sep 2013, 16:39
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Meine Meinung:
Streams sind für User rechtlch unbedenklich da es sich genaugenommen um öffentliche Gratisvorstellungen handelt.
Öffentliche Vorstellungen von Urheberrechtlich geschützen dingen unterliegen der GEMA (Fenseher in Kneipen, Radios in den Pommesbuden Musik in den Discos usw.).
Die GEMA-Gebühren abzuführen unterliegt der Veratwortung des Veranstalters (nicht der Teilneher, Besucher oder User) und auch nur dieser kann hier belangt werden.
Oder muss man erst Nachfragen ob ales rechtens ist bevor man in die Dsco darf ?
Mir wärs neu.
MfG

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