Kinos.to und Movie2k in Großbritannien kurz vor der Internetsperre

Die britische Regierung hat sich mit den Internet Providern des Landes zusammengesetzt, um nach Möglichkeiten zu suchen, Internetseiten wie kinos.to Movie2k.com bei Urheberrechtsverstößen sperren zu können. Die Bürgerrechtsorganisation Open Rights Group (ORG) lehnt unterdessen solche Sperren strikt ab.
Nun erhielt ORG einen Brief der Regierung, in der das Treffen der Regierung mit den Providern erwähnt wurde. Demzufolge hat man bei der Zusammenkunft beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit Möglichkeiten der Selbstregulierung der Internet-Provider beschäftigen soll. Was dabei von den Bürgerrechtlern positiv aufgenommen wurde: Die Arbeitsgruppe soll nicht nur Vertreter von Industrie und Regierung umfassen, sondern auch Verbraucherschützer und Vertreter zivil-gesellschaftlicher Organisationen mit einschließen.
ORG will die Einführung von Wegsperren auf jeden Fall verhindern und ruft zu Protest-E-Mails an die örtlichen Parlamentsabgeordneten (MPs) auf. Die jetzigen Diskussion um Websperren in Großbritannien entstand durch eine Liste von 100 Internet-Seiten, die in den Augen britischer Rechteinhaber gegen das Urheberrecht verstoßen. Sie baten die Internet-Provider, die entsprechenden Websites zu sperren.
Im Moment gilt für Provider in Großbritannien der Verhaltenskodex der Regulierungsbehörde Ofcom. Diese knüpft an eine Gestzesnovelle (Digital Economy Bill) an, nach der Websperren grundsätzlich möglich sind. Die Provider müssen ihre Kunden demnach verwarnen, wenn sie bei ihnen eine Urheberrechtsverletzung feststellen. Verstößt der Kunde dann nochmal gegen das Urheberrecht, wird er auf eine schwarze Liste gesetzt, die auch den Rechteinhabern zugänglich ist. Diese können dann Schadensersatz einklagen und (wie geschehen) die Provider bitten, die Websites zu sperren.
Die ORG lehnt diese Selbstregulierung der Internet-Provider und die damit verbundenen Websperren ab, weil dadurch die Entscheidung darüber, was der normale Internet-User sehen darf und was nicht, zwischen Providern und Rechteinhabern (also jeweils Vertretern der Industrie) vereinbart wird. Damit wird, in den Augen von ORG, die staatsrechtliche Kontrolle umgangen, und somit die Meinungsfreiheit empfindlich eingeschränkt.
Quellen: heise.de, openrightsgroup.org

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