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Kinoz.to und Movie4k.to: Kostenlos Filme online anschauen bald vorbei

Geht es nach Pedro Cru Villalón, dem Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (kurz EuGH), sollen die Internetprovider in Zukunft gerichtlich dazu gezwungen werden sogenannten Streaming-Portale wie zum Beispiel movie4k.to oder auch kinoz.to zu sperren.


In seinem Gutachten weist Villalón darauf hin, dass es sich dabei um illegale Webseiten handelt, da dort urheberrechtlich geschützte Inhalte kostenlos angeboten werden. Um dem zukünftig entgegenzuwirken stellt der Anwalt den Antrag (Aktenzeichen C-314/12), dass die Provider IP-Blockaden beziehungsweise DNS-Sperren einrichten müssen.

Kinoz.to und Movie4k.to: Filme online
Quelle: movie4k.to

Die sogenannten Streaming-Portale erfreuen sich bereits seit einiger Zeit größter Beliebtheit. Dort finden die Nutzer nicht nur die neusten Hollywood-Blockbuster, sondern auch eine schier unendliche Sammlung an Serien, Dokumentationen und Film-Klassikern. Allerdings werden diese Filme und Serien nicht legal angeboten, da diese urheberrechtlich geschützt sind. Die Betreiber dieser Webseiten machen sich somit also strafbar – während sich die Nutzer derzeit „nur“ in einer rechtlichen Grauzone bewegen.

Seit dem vor einiger Zeit einige Filmproduktionsgesellschaften den österreichischen Internetprovider UPC Telekabel gerichtlich dazu zwingen wollten diese Streaming-Portale zu sperren, beschäftigt sich nun auch der Europäische Gerichtshof mit dem Thema. Der Generalanwalt Pedro Cru Villalón hat dazu vor kurzem ein Gutachten vorgelegt, nach dem es rechtlich absolut vertretbar ist, dass die Internetprovider den Zugang zu diesen Seiten unterbinden müssen.

Allerdings sagt Villalón auch, dass „das Eigentumsrecht des Urheberrechtsinhabers, die unternehmerische Freiheit des Providers und die Freiheit der Meinungsäußerung der Nutzer gegeneinander abgewogen werden müssen“. Der Generalanwalt schlägt in seinem Schlussantrag vor, dass die Provider DNS-Sperren oder IP-Blockaden einrichten sollen, durch welche die Nutzer daran gehindert werden die Streaming-Portale zu erreichen. Ein Urteil liegt zum aktuellen Zeitpunkt allerdings noch nicht vor. Es bleibt zudem abzuwarten, wie die nationalen Gerichte auf die Urteilsverkündung reagieren werden.

Quellen: curia.europa.eu, kinoz.to, gulli.com, movie4k.to

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