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Pornhub Nutzer auch von Streaming-Abmahnung betroffen?

Bereits seit einiger Zeit berichten immer mehr Nutzer des bekannten Porno-Portals RedTube davon, dass sie eine Abmahnung erhalten haben. Diese bezieht sich auf das Streamen der dort hinterlegten Pornofilme. Laut den vorliegenden Informationen wurden zwischen 10.000 und 100.000 Abmahnungen verschickt. Nun stellen sich Besucher anderer sogenannter Adult Content-Portale wie beispielsweise Pornhub.com die Frage, ob sich die Abmahnwelle weiter ausweiten wird und das reine Abspielen einer Streaming-Datei tatsächlich verboten ist.


Die Nachricht, dass zigtausend RedTube-Nutzer von verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien abgemahnt wurden, verbreitete sich in der letzten Woche wie ein Lauffeuer im Netz. Aus den Abmahnungen geht hervor, dass sich die betroffenen User deshalb strafbar gemacht haben, weil sie das pornographische Streaming-Angebot von RedTube nutzten.

Filesharing-Abmahnungen gibt es bekanntlich schon seit einigen Jahren, doch das Streaming-Nutzer nun offensichtlich auch betroffen sind, wurde bislang für unmöglich gehalten, da es noch immer keine konkreten Gesetze gibt, welche das Streamen definitiv verbieten. Müssen die User von Pornhub und Co. nun auch mit einer Abmahnung rechnen?

Wer Streaming-Dateien abspielt, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone

Die Frage, ob das Abspielen einer Streaming-Datei illegal und somit eigentlich verboten ist, lässt sich derzeit nicht eindeutig beantworten. Bis zum aktuellen Zeitpunkt gibt es kein gültiges Urteil, welches das Anschauen eines gestreamten Porno-Videos bei Pornhub klar untersagt. Darüber hinaus lädt sich der Streaming-Nutzer die Datei nur temporär herunter und bietet diese keiner dritten Partei an. Allerdings wird der gestreamte Porno in dem temporären System-Ordner des Computers zwischengespeichert – und genau hier setzen die Juristen an. Im Normalfall wird der Cache nach dem Neustart des Computers automatisch gelöscht. Doch hat der Nutzer grundsätzlich die Möglichkeit, die zwischengespeicherte Datei vorher aus dem temporären Ordner zu kopieren.

Diese Datei gilt dann als Vervielfältigung und fällt somit unter den Paragraphen 53 des Urheberschutzgesetzes. Demnach ist eine Vervielfältigung jedoch nur mit einer ausdrücklichen Erlaubnis des Rechteinhabers gestattet. Ansonsten darf die Kopie nur für den privaten Gebrauch genutzt und keinesfalls an Dritte weitergegeben oder öffentlich angeboten werden. Das ursprüngliche Streaming-Angebot muss laut Gesetzgebung „offensichtlich rechtswidrig“ sein. Da es sich bei vielen Filmen auf Pornhub jedoch um sogenannte Privatpornos handelt, stellt sich die Frage, in wie weit diese überhaupt rechtswidrig sein können.

Pornhub.com ist eine „User-Generated-Streaming-Seite“

Viele der Pornofilme, die bei Pornhub angeboten werden, sind “ User-Generated“. Das bedeutet, dass diese Filme und Clips von Privatnutzern produziert und hochgeladen wurden. Das Problem ist jedoch, dass man nicht bei jedem Porno direkt erkennen kann, ob dieser eine offensichtliche Rechtswidrigkeit darstellt. Sollte ein privat produzierter Film beispielsweise mit urheberrechtlich geschützter Musik unterlegt sein, ohne dass der Nutzer dafür die Rechte besitzt, gilt der Film und das Anschauen als illegal. Darüber hinaus sind einige der auf Pornhub gezeigten Filme ohne das Einverständnis des Rechteinhabers hochgeladen worden, was der Nutzer allerdings nur in den seltensten Fällen tatsächlich erkennen kann.

Können die Nutzer von Pornhub abgemahnt werden?

Viele der Porno-Streaming-Webseiten sind relativ ähnlich aufgebaut und werden zum Teil auch von den selben Anbietern betrieben. In dem Fall von RedTube hat sich die ausführende Kanzlei die IP-Adressen der Nutzer aushändigen lassen und diese dementsprechend abgemahnt. Wie die Anwälte an die Nutzerdaten gekommen sind, ist bislang noch unklar. Grundsätzlich sind die Betreiber nicht dazu verpflichtet, die persönlichen Daten der Nutzer herauszugeben. Sollte jedoch beispielsweise ein dringender Tatverdacht in Bezug auf eine Straftat vorliegen, kann ein Gericht den Betreiber zur Aushändigung der Daten zwingen. Im Fall RedTube liegt jedoch keine erkennbare Straftat vor, so das fraglich ist, wie die Kanzlei an die IP-Adressen gekommen ist.

Da die ausführende Kanzlei bereits angekündigt hat, dass zukünftig auch andere Porno-Plattformen untersucht werden, besteht in der Tat die Möglichkeit, dass die Pornhub-Nutzer ebenfalls eine Abmahnung erhalten könnten. Gleiches gilt jedoch auch für andere Pornoseiten wie zum Beispiel YouPorn. Einige Branchen-Experten halten diese Aussage der Juristen jedoch für reine Angstmacherei, wodurch die Nutzer davon abgehalten werden sollen sich Pornos per Stream anzuschauen.

Was ist zu beachten, wenn man eine Abmahnung erhält?

Vorab sei gesagt, dass eine Abmahnung per E-Mail nicht rechtskräftig ist und am besten sofort gelöscht werden sollte. Seit einiger Zeit werden solche angeblichen Abmahnungen dazu genutzt, um Viren und Trojaner zu verbreiten – daher ist hier Vorsicht geboten. Sollte man die Abmahnung jedoch per Post erhalten, empfiehlt es sich diese zumindest aufzubewahren Zur Zeit gibt es noch viele Unklarheiten in Bezug auf die Ermittlung der persönlichen Daten und der IP-Adresse. Darüber hinaus konnte bislang in den seltensten Fällen tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung nachgewiesen werden.

Aus diesen Gründen sollte man weder auf die Zahlungsaufforderung eingehen, noch empfiehlt es sich die sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die meisten Kanzleien verschicken nach einigen Monaten weitere Mahnungen und weisen darin erneut auf die Zahlungsaufforderung hin. Zudem erhält der Betroffene danach häufig auch Post von einem Inkassounternehmen. Wer sich hier unsicher ist, sollte einen Anwalt konsultieren und in dem Antwortschreiben alle Vorwürfe angreifen, die nicht eindeutig zu belegen sind. Darunter zählen unter anderem die Frage, wie die Kanzlei die Daten beschafft hat, die meist übertriebene Höhe des Streitwertes sowie die grundsätzlichen Schadensersatzansprüche.

Geschichte von Pornhub

Die Geschichte von Pornhub beginnt im Jahr 2007, als der kanadische Unternehmer Fabian Thylmann die Website gründete. Pornhub war Teil des Online-Netzwerks „MindGeek“, das auch andere große Pornowebsites wie YouPorn und RedTube umfasst. Pornhub wurde schnell zu einer der am häufigsten besuchten Pornowebsites weltweit und hat seitdem seinen Einfluss in der Branche durch Akquisitionen und Partnerschaften ausgebaut. Im Jahr 2010 kaufte MindGeek die Website Manwin, die mehrere andere große Pornowebsites besaß, und fügte sie in sein Portfolio ein.

Im Jahr 2013 führte Pornhub eine umstrittene Kampagne namens „Pornhub Cares“, die Geld für wohltätige Zwecke sammeln sollte. Die Kampagne beinhaltete die Veröffentlichung von Videos, die angeblich „positive soziale Botschaften“ enthielten, wie zum Beispiel „Brustkrebsvorsorge“ oder „sicheres Fahren“. Die Kampagne wurde von einigen kritisiert, die glaubten, dass die Videos nur als Marketinginstrument dienten.

Im Jahr 2017 kündigte Pornhub an, dass es Virtual-Reality-Pornografie auf seiner Website anbieten würde, um den Nutzern ein noch realistischeres Erlebnis zu bieten. Im selben Jahr wurde auch bekannt gegeben, dass Pornhub plant, eine Kryptowährung namens „Verge“ als Zahlungsmittel auf der Website zu akzeptieren. Im Jahr 2020 geriet Pornhub jedoch in einen großen Skandal, als Vorwürfe laut wurden, dass die Plattform nicht genügend Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauchsvideos ergriffen habe. Daraufhin entfernte die Website Millionen von Videos und führte strengere Überprüfungsverfahren für die Inhalte ein.

Fazit

Grundsätzlich bleibt zu sagen, dass sich die Nutzer von Pornhub und Co. in einer Art rechtlichen Grauzone bewegen. Aufgrund der fehlenden Gesetzgebung ist es allerdings fraglich, welche Inhalte der Porno-Streaming-Webseiten nun tatsächlich illegal sind und welche nicht. Wer sich gar nicht erst der Gefahr abgemahnt zu werden aussetzen möchte, sollte sich genau überlegen, welche Pornoseiten er besucht und welche Inhalte er sich dort anschaut. Ansonsten bleibt derzeit nur abzuwarten, ob beziehungsweise wann tatsächlich gültige Gesetzte erlassen werden, welche die Streaming-Nutzung klar und deutlich regeln.

Quellen: gulli.com, Pornhub.com

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