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Xhamster Nutzer auch von Streaming-Abmahnung betroffen?

Bereits seit einiger Zeit berichten immer mehr Nutzer des bekannten Porno-Portals RedTube davon, dass sie eine Abmahnung erhalten haben. Diese bezieht sich auf das Streamen der dort hinterlegten Pornofilme. Laut den vorliegenden Informationen wurden zwischen 10.000 und 100.000 Abmahnungen verschickt. Nun stellen sich Besucher anderer sogenannter Adult Content-Portale wie beispielsweise Xhamster die Frage, ob sich die Abmahnwelle weiter ausweiten wird und das reine Abspielen einer Streaming-Datei tatsächlich verboten ist.


Die Nachricht, dass zigtausend RedTube-Nutzer von verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien abgemahnt wurden, verbreitete sich in der letzten Woche wie ein Lauffeuer im Netz. Aus den Abmahnungen geht hervor, dass sich die betroffenen User deshalb strafbar gemacht haben, weil sie das pornographische Streaming-Angebot von RedTube nutzten.

xhamster.com

Filesharing-Abmahnungen gibt es bekanntlich schon seit einigen Jahren, doch das Streaming-Nutzer nun offensichtlich auch betroffen sind, wurde bislang für unmöglich gehalten, da es noch immer keine konkreten Gesetze gibt, welche das Streamen definitiv verbieten. Müssen die User von Xhamster und Co. nun auch mit einer Abmahnung rechnen?

Wer Streaming-Dateien abspielt, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone

Die Frage, ob das Abspielen einer Streaming-Datei illegal und somit eigentlich verboten ist, lässt sich derzeit nicht eindeutig beantworten. Bis zum aktuellen Zeitpunkt gibt es kein gültiges Urteil, welches das Anschauen eines gestreamten Porno-Videos bei Xhamster klar untersagt. Darüber hinaus lädt sich der Streaming-Nutzer die Datei nur temporär herunter und bietet diese keiner dritten Partei an. Allerdings wird der gestreamte Porno in dem temporären System-Ordner des Computers zwischengespeichert – und genau hier setzen die Juristen an. Im Normalfall wird der Cache nach dem Neustart des Computers automatisch gelöscht. Doch hat der Nutzer grundsätzlich die Möglichkeit, die zwischengespeicherte Datei vorher aus dem temporären Ordner zu kopieren.

Diese Datei gilt dann als Vervielfältigung und fällt somit unter den Paragraphen 53 des Urheberschutzgesetzes. Demnach ist eine Vervielfältigung jedoch nur mit einer ausdrücklichen Erlaubnis des Rechteinhabers gestattet. Ansonsten darf die Kopie nur für den privaten Gebrauch genutzt und keinesfalls an Dritte weitergegeben oder öffentlich angeboten werden. Das ursprüngliche Streaming-Angebot muss laut Gesetzgebung „offensichtlich rechtswidrig“ sein. Da es sich bei vielen Filmen auf Xhamster jedoch um sogenannte Privatpornos handelt, stellt sich die Frage, in wie weit diese überhaupt rechtswidrig sein können.

Xhamster ist eine „User-Generated-Streaming-Seite“

Viele der Pornofilme, die bei Xhamster angeboten werden, sind “ User-Generated“. Das bedeutet, dass diese Filme und Clips von Privatnutzern produziert und hochgeladen wurden. Das Problem ist jedoch, dass man nicht bei jedem Porno direkt erkennen kann, ob dieser eine offensichtliche Rechtswidrigkeit darstellt. Sollte ein privat produzierter Film beispielsweise mit urheberrechtlich geschützter Musik unterlegt sein, ohne dass der Nutzer dafür die Rechte besitzt, gilt der Film und das Anschauen als illegal. Darüber hinaus sind einige der auf Xhamster gezeigten Filme ohne das Einverständnis des Rechteinhabers hochgeladen worden, was der Nutzer allerdings nur in den seltensten Fällen tatsächlich erkennen kann.

Können die Nutzer von Xhamster abgemahnt werden?

Viele der Porno-Streaming-Webseiten sind relativ ähnlich aufgebaut und werden zum Teil auch von den selben Anbietern betrieben. In dem Fall von RedTube hat sich die ausführende Kanzlei die IP-Adressen der Nutzer aushändigen lassen und diese dementsprechend abgemahnt. Wie die Anwälte an die Nutzerdaten gekommen sind, ist bislang noch unklar. Grundsätzlich sind die Betreiber nicht dazu verpflichtet, die persönlichen Daten der Nutzer herauszugeben. Sollte jedoch beispielsweise ein dringender Tatverdacht in Bezug auf eine Straftat vorliegen, kann ein Gericht den Betreiber zur Aushändigung der Daten zwingen. Im Fall RedTube liegt jedoch keine erkennbare Straftat vor, so das fraglich ist, wie die Kanzlei an die IP-Adressen gekommen ist.

Da die ausführende Kanzlei bereits angekündigt hat, dass zukünftig auch andere Porno-Plattformen untersucht werden, besteht in der Tat die Möglichkeit, dass die Xhamster-Nutzer ebenfalls eine Abmahnung erhalten könnten. Gleiches gilt jedoch auch für andere Pornoseiten wie zum Beispiel YouPorn. Einige Branchen-Experten halten diese Aussage der Juristen jedoch für reine Angstmacherei, wodurch die Nutzer davon abgehalten werden sollen sich Pornos per Stream anzuschauen.

Was ist zu beachten, wenn man eine Abmahnung erhält?

Vorab sei gesagt, dass eine Abmahnung per E-Mail nicht rechtskräftig ist und am besten sofort gelöscht werden sollte. Seit einiger Zeit werden solche angeblichen Abmahnungen dazu genutzt, um Viren und Trojaner zu verbreiten – daher ist hier Vorsicht geboten. Sollte man die Abmahnung jedoch per Post erhalten, empfiehlt es sich diese zumindest aufzubewahren Zur Zeit gibt es noch viele Unklarheiten in Bezug auf die Ermittlung der persönlichen Daten und der IP-Adresse. Darüber hinaus konnte bislang in den seltensten Fällen tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung nachgewiesen werden.

Aus diesen Gründen sollte man weder auf die Zahlungsaufforderung eingehen, noch empfiehlt es sich die sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die meisten Kanzleien verschicken nach einigen Monaten weitere Mahnungen und weisen darin erneut auf die Zahlungsaufforderung hin. Zudem erhält der Betroffene danach häufig auch Post von einem Inkassounternehmen. Wer sich hier unsicher ist, sollte einen Anwalt konsultieren und in dem Antwortschreiben alle Vorwürfe angreifen, die nicht eindeutig zu belegen sind. Darunter zählen unter anderem die Frage, wie die Kanzlei die Daten beschafft hat, die meist übertriebene Höhe des Streitwertes sowie die grundsätzlichen Schadensersatzansprüche.

Geschichte von Xhamster

Xhamster ist eine der bekanntesten Pornografie-Websites im Internet und wurde 2007 von dem deutschen Unternehmer Alex Hawkins gegründet. Hawkins hatte zuvor Erfahrungen im Bereich der Internet-Technologie gesammelt und erkannte das Potenzial für eine kostenlose Pornowebsite, die auf Benutzerfreundlichkeit und Social-Media-Integration ausgerichtet ist.

Xhamster startete als kleines Unternehmen, das sich auf Amateur-Pornografie spezialisierte. Die Website erlaubte es Nutzern, ihre eigenen Videos hochzuladen und mit anderen Nutzern zu teilen. Xhamster war schnell erfolgreich und erlangte eine große Fangemeinde aufgrund der Benutzerfreundlichkeit und der großen Sammlung von Amateur-Pornografie.

Bald darauf erweiterte Xhamster sein Angebot an Inhalten und begann, professionell produzierte Pornografie anzubieten. Die Website wuchs schnell und wurde zu einer der am häufigsten besuchten Pornowebsites weltweit. Xhamster war bekannt für seine schnelle Streaming-Geschwindigkeit und die große Auswahl an Inhalten, die von Nutzern und Profis produziert wurden.

Im Jahr 2010 kaufte das Unternehmen MindGeek, das auch andere große Pornowebsites besaß, Xhamster. Die Übernahme stärkte Xhamsters Position in der Pornografie-Industrie und erlaubte es der Website, ihr Angebot an Inhalten weiter zu erweitern und ihre Reichweite zu vergrößern. Xhamster und MindGeek erhielten jedoch auch Kritik von einigen Nutzern und Aktivisten, die glaubten, dass die Konzentration von so viel Macht und Kontrolle in der Hand eines einzigen Unternehmens eine Bedrohung für die Freiheit und Offenheit des Internets darstellte.

Im Jahr 2013 führte Xhamster eine umstrittene Kampagne namens „Pornhub Cares“ durch, die Geld für wohltätige Zwecke sammeln sollte. Die Kampagne beinhaltete die Veröffentlichung von Videos, die angeblich „positive soziale Botschaften“ enthielten, wie zum Beispiel „Brustkrebsvorsorge“ oder „sicheres Fahren“. Die Kampagne wurde von einigen kritisiert, die glaubten, dass die Videos nur als Marketinginstrument dienten. Im Jahr 2015 kaufte Xhamster die Website „MyDirtyHobby“, die auf Amateurpornografie spezialisiert ist, und fügte sie in sein Portfolio ein. Die Akquisition erlaubte es Xhamster, sein Angebot an Amateur-Pornografie weiter zu erweitern und seine Position als führende Website in diesem Bereich zu festigen.

In den letzten Jahren hat Xhamster eine Vielzahl von Veränderungen durchgemacht. Das Unternehmen hat sich auf die Bereitstellung von Inhalten konzentriert, die von den Nutzern selbst produziert wurden, und hat Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Inhalte auf der Website legal und einvernehmlich sind. Xhamster hat auch Maßnahmen ergriffen, um den Schutz der Nutzerdaten zu verbessern und die Sicherheit auf der Website zu erhöhen.

Im Jahr 2018 führte Xhamster eine Kampagne namens „The O Project“ durch, die die Vielfalt weiblicher Genitalien feierte und die Schönheit in der Verschiedenheit betonte. Die Kampagne wurde von vielen als mutig und positiv aufgenommen und sorgte für Aufsehen in den sozialen Medien. Heute ist Xhamster eine der bekanntesten und am häufigsten besuchten Pornowebsites weltweit, die Millionen von Nutzern anzieht und eine Vielzahl von Inhalten anbietet, von Amateur- bis hin zu Profi-Pornografie.

Fazit

Grundsätzlich bleibt zu sagen, dass sich die Nutzer von Xhamster und Co. in einer Art rechtlichen Grauzone bewegen. Aufgrund der fehlenden Gesetzgebung ist es allerdings fraglich, welche Inhalte der Porno-Streaming-Webseiten nun tatsächlich illegal sind und welche nicht. Wer sich gar nicht erst der Gefahr abgemahnt zu werden aussetzen möchte, sollte sich genau überlegen, welche Pornoseiten er besucht und welche Inhalte er sich dort anschaut. Ansonsten bleibt derzeit nur abzuwarten, ob beziehungsweise wann tatsächlich gültige Gesetzte erlassen werden, welche die Streaming-Nutzung klar und deutlich regeln.

Quellen: gulli.com, xhamster.com

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