Studienkredit: Studenten ohne BaföG müssen GEZ-Gebühren bezahlen

Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müssen Studenten auch dann GEZ-Gebühren zahlen, wenn sie ihr Studium durch einen Studienkredit finanzieren. Eine Studentin hatte zuvor mit der Begründung geklagt, dass diese Behandlung ungerecht sei, da BaföG-Empfänger von der Zahlung der GEZ-Gebühren befreit werden können. Die Richter argumentierten nun, dass die Befreiung zwingend vom Empfang sozialer Leistungen abhänge.

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Studenten, die BaföG beziehen, können sich von der Pflicht zur Zahlung der GEZ-Gebühren befreien lassen. Sie können daher Radio, Fernseher oder ein internettaugliches „neuartiges Rundfunkgerät“ kostenlos betreiben. Eine Studentin, die kein BaföG, wohl aber einen Studienkredit erhält, wollte nun ebenfalls keine GEZ-Gebühren zahlen. Sie zog bis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – und verlor. Die Richter argumentierten, dass die Befreiung zwingend vom Empfang sozialer Leistungen abhänge.

Bei einer Vor-Ort-Kontrolle wurde der Computer der Studentin zuvor von einem GEZ-Fahnder entdeckt. Die Zahlung der Gebühren verweigerte die Studentin mit Hinweis auf ihren Studienkredit. Andere finanzielle Mittel soll sie nicht besitzen. Daher sei auch kein Geld für die GEZ-Gebühren vorhanden. BaföG erhält die Studentin jedoch nicht. Ein möglicher Grund hierfür wäre etwa ein zu hohes Einkommen der Eltern.

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Die Richter bestätigte nun noch einmal, dass eine Befreiung von den GEZ-Gebühren nur beim Empfang sozialer Leistungen (neben BaföG zum Beispiel auch Hartz IV) möglich sei. Ungerecht sei dies jedoch nicht. Der Empfang sozialer Leistungen diene quasi als Beleg des geringen Einkommens – ein Studienkredit jedoch nicht. Die Folge: Studenten müssen auch dann GEZ-Gebühren zahlen, wenn sie ein geringes Einkommen oder einen Studienkredit haben. Dies gilt auch für die Studentin, die geklagt hatte. Nur BaföG-Empfänger können sich befreien lassen.

Quelle: bafoeg-aktuell.de

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