Aus für Kinox.to: Illegale Film-Seite wird bald gesperrt
Nach einem aktuellen Urteil des EuGH dürfen Streaming-Webseiten, die urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreiten, gesperrt werden. Die Entscheidung des EuGH macht damit den Weg frei für Internetsperren der populären Webseiten Kinox.to und Movie4k.to.
Im Jahre 2011 wollten Filmproduktionsgesellschaften den österreichischen Internetanbieter UPC Telekabel gerichtlich dazu zwingen Webseiten zu sperren, auf denen urheberrechtlich geschütztes Material angeboten wird. Damals ging es im Speziellen um das bekannte Streaming-Portal kinox.to. Ende 2011 ging kinox.to zwar offline, doch die Klage und die Diskussion, die um das Thema entbrannt war, blieben bis heute aktuell.
Im November 2013 nahm sich der Europäische Gerichtshof (kurz EuGH) der Sache an – und seit wenigen Tagen steht das Urteil fest: laut den vorliegenden Informationen dürfen Streaming-Webseiten, die urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreiten, gesperrt werden. Nun stellt sich die Frage, wie sich das Urteil auf die derzeit äußerst beliebten Portale wie kinox.to und movie4k.to auswirken wird.
Als der bekannte Generalanwalt Pedro Cruz Villalón im November 2013 dem Europäischen Gerichtshof seinen Schlussantrag vorlegte, der eine Sperrung von illegalen Streaming-Portalen befürwortete, rechneten die Wenigsten damit, dass diesem Antrag tatsächlich stattgegeben wird. Der EuGH ließ sich mit der Entscheidung viel Zeit, doch vor wenigen Tagen wurde das endgültige Urteil (Rechtssache C-314/12) in Luxemburg verkündet. Demnach ist es zulässig, dass Internetprovider dazu gezwungen werden können, Portale wie kinox.to und Movie4k.to bei Bedarf zu sperren.
Dafür muss jedoch ein offensichtlicher Verstoß gegen das Urheberrecht oder ähnliche Schutzrechte deutlich gemacht werden. Damit eine solche Sperre in Kraft treten kann, müssen die Rechteinhaber zudem nachweisen können, dass die betreffenden Streaming-Portale die Inhalte ohne offizielle Genehmigung Dritten zugänglich machen. Allerdings sind die Rechteinhaber nicht dazu verpflichtet nachzuweisen, dass die Kunden des jeweiligen Internetproviders ein solches Portal auch tatsächlich besucht haben.
Wird ein Provider von einem Rechteinhaber zu der Sperrung einer Webseite wie kinox.to oder movie4k.to aufgefordert, muss dieser dann dafür sorgen, dass die Nutzer die entsprechende Seite nicht mehr erreichen können, beispielsweise durch eine IP-Sperre. Dass die Nutzer diese Sperre jedoch relativ einfach umgehen können, kann der Provider allerdings nicht unterbinden. Darüber hinaus stehen die Verbraucherschützer dem Gerichtsurteil eher kritisch gegenüber, da durch Internetsperren die Bewegungsfreiheit sehr stark eingeschränkt wird. Da das Urteil jedoch erst vor kurzem rechtskräftig wurde, bleibt vorerst nur abzuwarten, ob und in wie weit die Rechteinhaber davon Gebrauch machen werden.
Quellen: curia.europa.eu, gulli.com, kinox.to
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