Aus für Movie4k.to: Internetsperren gegen illegale Streaming-Portale kommen

Der Europäische Gerichtshof (kurz EuGH) hat vor wenigen Tagen ein Urteil in Bezug auf die im Jahre 2011 gestellte Klage gegen das Streaming-Portal kinoz.to gefällt. Demnach ist es ab sofort zulässig, dass Internetprovider dazu verpflichtet werden können Webseiten zu sperren, auf denen urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Genehmigung des Rechteinhabers angeboten werden.

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Im Jahre 2011 reichten Filmstudios Klage gegen den österreichischen Internetprovider UPC Telekabel Austria ein. Mit dieser Klage wollten die Unternehmen erreichen, dass die verschiedenen Provider den Zugang zu Streaming-Portalen wie kinoz.to sperren müssen.

Aus für Movie4k.to
Quelle: movie4k.to

Der Europäische Gerichtshof konnte sich damals jedoch auf kein finales Urteil einigen. Im November 2013 legte der Generalanwalt Pedro Cruz Villalón jedoch ein Gutachten vor, aus dem hervor ging, dass solche Sperren nicht nur rechtens, sondern zudem auch nötig sind, um die Rechteinhaber zu schützen. Die Seite kinoz.to gibt es seit Ende 2011 nicht mehr. Die Frage ist nun, wann und wie schnell die ersten Internetsperren gegen Portale wie movie4k.to und kinoz.to umgesetzt werden.

Auf Grundlage des Gutachtens von Villalón fällte der Europäische Gerichtshof vor kurzem das Urteil, dass ein Internetprovider, „der seinen Kunden den Zugang zu Schutzgegenständen ermöglicht, die von einem Dritten im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden“ dazu verpflichtet werden kann, diesen Zugang zu sperren. Allerdings muss klar belegt werden können, dass eine Webseite wie movie4k.to das Urheberrecht tatsächlich verletzt, da keine offizielle Genehmigung des Rechteinhabers vorliegt. Durch dieses Urteil will der EuGH zudem einem Verstoß gegen das Urheberschutzgesetz verbeugen.

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Die Rechteinhaber, die eine solche Sperre von movie4k.to und Co. erreichen wollen, müssen sich dazu an die nationalen Gerichte wenden und dort eine entsprechende Klage gegen den Provider einreichen. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, muss der Provider dann dafür Sorge tragen, dass die Nutzer die entsprechende Seite nicht mehr erreichen können, beispielsweise durch eine sogenannte IP-Sperre oder eine Änderung der DNS-Einträge. Da man eine solche Sperre heutzutage jedoch relativ einfach umgehen kann, bleibt abzuwarten, ob und in wie weit movie4k.to durch dieses Urteil tatsächlich betroffen sein wird.

Quellen: curia.europa.eu, gulli.com, movie4k.to

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1 Kommentar
akp29 | 2. Apr. 2014, 12:25
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warum zum teufel wollen sie diese seiten sperren,
verdienen die nicht eh schon millionen von dollars

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