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Kinox.to und Movie4k.to: Legal oder illegal Filme und Serien online ansehen?

Bereits seit der Schließung des bekannten Streaming-Portals kinox.to im Jahre 2011 diskutieren die Juristen darüber, ob solche Webseiten beziehungsweise deren Nutzung legal oder illegal sind. Die hohen Userzahlen der Portale kinox.to (der offizielle Nachfolger von kinox.to) und movie4k.to zeigen jedoch, dass sich offensichtlich recht wenige Nutzer für diese Diskussion interessieren.


Da die Filme und Serien auf kinox.to und Movie4k.to fast ohne Ausnahme dem Urheberschutzgesetz unterliegen, sollte man denken, dass es definitiv illegal ist wenn man sich diese Inhalte als Stream anschaut – doch laut einer aktuellen Stellungnahme des deutschen Justizministeriums handelt der User nicht automatisch illegal.

Kinox.to und Movie4k.to
Quelle: Movie4k.to

Wie der Bundesjustizminister Heiko Maas vor kurzem mitteilte, ist die Nutzung eines Videostreaming-Portals nicht zwangsläufig illegal. Demnach handelt der Nutzer nur dann gegen das Gesetz, wenn die Inhalte ersichtlich gegen das Urheberschutzgesetz verstoßen. Das bedeutet, dass man klar erkennen muss, dass der Anbieter (in diesem Fall kinox.to und Movie4k.to) den Film ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers zur kostenlosen Verwendung anbietet. Da man diesen Umstand jedoch in den seltensten Fällen auch tatsächlich nachweisen kann, bewegt sich der Nutzer hier in einer Art rechtlichen Grauzone.

Ein weiterer Grund dafür, dass sich die Nutzer der Streaming-Portale nicht direkt strafbar machen ist, dass man sich die Inhalte nicht bewusst auf den Computer herunterlädt, sondern sich diese eben nur als Stream im Browser anschaut. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, denn währenddessen man sich den Film online ansieht, wird dieser gleichzeitig auch in dem temporären Cache-Ordner des Computers gespeichert. Dieser Ordner wird zwar nach einem Neustart automatisch gelöscht, doch hätte der Nutzer theoretisch die Möglichkeit, die Datei vor dem Herunterfahren des Computers in einen anderen System-Ordner zu verschieben.

Der Rechteinhaber müsste allerdings erst lückenlos beweisen, dass der Nutzer die temporäre Datei tatsächlich gespeichert hat. Dieses Unterfangen ist allerdings nahezu unmöglich – daher ist bislang auch kein Fall bekannt, in dem ein kinox.to-User tatsächlich angeklagt beziehungsweise zu einer Strafe verurteilt wurde. Derzeit bleibt nur abzuwarten, ob es in absehbarer Zeit tatsächlich ein Gesetz geben wird, dass die Nutzung der Videostreaming-Portale definitiv untersagt. Wer sich nicht in dieser rechtlichen Grauzone bewegen möchte, für den gibt es dank Watchever, Maxdome und Co. mittlerweile ein Vielzahl an vollkommen legalen Alternativen.

Quellen: kinox.to, gulli.com, movie4k.to

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