Ei-Pott vs. iPod: Apple gewinnt gegen Eierbecher-iPod
Wie ernst es Apple mit seinen Markenzeichen und Markennamen ist, musste jetzt ein hessischer Eierbecher-Hersteller feststellen. Die Firma Koziol hatte einen Eierbecher namens eiPOTT auf den Markt gebracht, dessen Form Apples MP3-Player iPod ähnelt. Nach mehreren Versuchen hat Apple nun beim Oberlandesgericht Hamburg Recht bekommen: Der eiPOTT darf unter diesem Namen nicht weiter verkauft werden.
Die Koziol GmbH ist ein Traditionsunternehmen aus dem hessischen Erbach, das bereits seit 1927 existiert. Seit 1935 stellt Koziol Kunststoffartikel her. Heute besteht das Programm aus unzähligen Design-Produkten von Gießkannen über Wanduhren bis hin zu goldenen Plastik-Hirschen. Die Apple-Klage hat das Design-Unternehmen nun erheblich bekannter gemacht.
Der Eierbecher, der bis vor kurzem noch eiPOTT hieß, hat ungefähr das Format von Apples iPod, der 2001 auf den Markt kam. Dort wo beim Original das charakteristische Click-Wheel ist, befindet sich der eigentliche Eierbecher. Eine rechteckige Vertiefung oberhalb davon deutet das Display an. Mit diesem Design und dem originellen Namen eiPOTT bezieht sich Koziol eindeutig auf den legendären Apple iPod.
Apple begründet die Klage gegen die Koziol GmbH damit, dass Kunden den eiPOTT mit dem iPod verwechseln könnten. Dabei geht es Apple weniger um die Optik des Eierbechers als um den Namen. Daher darf Koziol das Produkt unter anderem Namen weiterverkaufen. Gleichzeitig kamen die Richter zu dem Schluss, dass Koziol theoretisch alle anderen Produkte aus dem Sortiment eiPOTT nennen dürfe, nur den Eierbecher in iPod-Form nicht.
Immerhin gestanden die Richter der Firma Koziol laut offizieller Presseerklärung zu, dass der eiPOTT eine „witzige Idee“ sei. Koziol muss sich nun einen neuen Namen für seinen iPod-Eierbecher ausdenken, denn anderenfalls wird eine Ordnungsstrafe in Höhe von 250.000 Euro fällig. Man darf gespannt sein, unter welchem Namen der 7,50 Euro teure Haushaltsgegenstand demnächst verkauft wird.
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