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Filme gucken auf Kinoz.to und Movie4k.to strafbar?

Viele Nutzer gehen davon aus, das der Konsum von Filmen auf illegalen Streaming-Plattformen legal ist und nur die Betreiber illegal handeln. Doch ist das Richtig? Ist bereits das Ansehen von Filmen auf Kinoz.to und Movie4k.to strafbar?


Das Streaming-Portal kinoz.to wurde bekanntlich schon vor mehr als einem Jahr vom Netz genommen und einige der Betreiber in Leipzig vor Gericht gestellt und verurteilt. Seit dem wurden noch einige weitere Portale abgeschaltet, wie zuletzt movie2k.to.

Filme gucken auf Kinoz.to und Movie4k.to
Quelle: kinoz.to, movie4k.to

Als Initiator für die Schließung von Kinoz.to und Movie2k.to gilt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (kurz GVU), die in Kooperation mit der deutschen Staatsanwaltschaft gegen eben diese Streaming-Webseiten vorgeht. Doch ist eine Frage bislang noch immer unklar: ist die Nutzung eines solchen Portals auch für Privatpersonen strafbar?

Auch heute noch gibt es darauf nur eine inoffizielle Antwort, die von einem Richter des Amtsgerichts Leipzig stammt. Bereits Ende 2011, nach der Urteilsverkündung gegen die Betreiber von kinoz.to, sagte dieser Richter „Streaming ist illegal. Denn auch beim Streaming werden die über das Internet empfangenen Datenblöcke zunächst auf dem Rechner zwischengespeichert, um sodann in eine flüssige Bildwiedergabe auf dem Bildschirm des Nutzers ausgegeben werden zu können“. Dabei bezog sich der Richter auch auf der Gesetz zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen.

Allerdings wurde bis heute kein Gesetz erlassen, welches die private Nutzung eines Streaming-Portals wie kinoz.to oder movie4k.to untersagt. Wer sich einen Film auf einer dieser Webseiten anschaut, bewegt sich somit in einer Art rechtlichen Grauzone. Der temporäre Systemspeicher wird zwar nach jedem Neustart des Computers automatisch gelöscht, doch hätte der Nutzer vorher die Möglichkeit, diese Datei in einen anderen Ordner zu verschieben. Somit würde der Film als illegal heruntergeladener Inhalt gelten – doch ist es schwer diese Handlung nachzuweisen.

Hinzukommt das im sogenannten Privatmodus eines Browsers je nach Einstellungen gar keine Inhalte im Cache zwischengespeichert werden. Effektiv müssen die Nutzer eines Streaming-Portals damit rechnen, dass ihre IP-Daten gespeichert und sie somit nicht nur zurück verfolgbar sondern ebenfalls rechtlich belangt werden können. Wer beim streamen auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte sich besser gleich eine legale Alternative wie zum Beispiel LoveFilm oder Maxdome suchen.

Quellen: kinoz.to, gulli.com, movie4k.to

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