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Filme kostenlos runterladen – legale Möglichkeiten – so geht’s

Privatkopien, Streamingportale, und verschiedenste Downloadmöglichkeiten – da wird es schnell kompliziert, den Überblick zu behalten, was die Rechtslage angeht. Was darf der Nutzer? Ab wann macht er sich strafbar? Und wird diese ominöse Privatkopie überhaupt rechtlich anerkannt? Mit einer Zusammenstellung verschiedener Beispiele und Beschreibungen der unterschiedlichen Download-Möglichkeiten, versuchen wir nun ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.


Wer heutzutage Filme aus dem Internet runterladen möchte, geht immer ein gewisses Risiko ein, sich damit strafbar zu machen. Doch gibt es mittlerweile auch einige Mittel und Wege, ganz legal an die Filme heranzukommen.

Filme herunterladen
Quelle: connect.in.com

Da es dabei allerdings so einiges zu beachten gibt, stellen wir im folgenden Artikel die verschiedenen Möglichkeiten dar, und nehmen diese auch etwas genauer unter die Lupe.

Rechtsfrage: Das Herunterladen von Filmen

Rechtlich gesehen, vervielfältigt der User einen Film, sobald er ihn herunterlädt. Beim Download wird die Datei vom Webserver oder einer anderen Quelle auf die Festplatte kopiert, was momentan als Vervielfältigung gilt. Nutzt man jedoch ausgewiesene Download-Portale, wie zum Beispiel Maxdome oder Videoload, geht man dabei kein Risiko ein, da hier „bestimmte“ Filme kostenlos zum Download angeboten werden.

Das Urheberrecht bei Filmen

Jeder Film, und auch sämtliche Auszüge des Films, sind urheberrechtlich geschützt, sobald ein Werk ein gewisses Maß an Individualität aufweist – was bei Kinoproduktionen definitiv der Fall ist. Diese Rechte liegen ausschließlich beim sogenannten Schöpfer des Films.

Die dem Schöpfer eingeräumten Rechte beziehen die Vervielfältigung, die Speicherung, sowie die Zugänglichmachung eines Films mit ein. Somit darf nur der Rechteinhaber seinen Film auf Websites oder Filesharing-Portale hochladen. Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, einen Film Ihrerseits anderen zugänglich zu machen, verstoßen Sie also unter Umständen gegen diese Rechte, und müssen mit Schadensersatzansprüchen rechnen.

Als Ausnahme der oben genannten Regeln gelten das Einverständnis des Rechteinhabers, sowie die Privatkopie. Hier empfehlen sich Portale, die „Creative Commons“-Produktionen oder sogenannte „Public Domain Filme“ anbieten. Diese sind frei von Lizenz- und Rechtsbestimmungen.

Die Privatkopie von Filmen

Einzelne Film-Downloads und Vervielfältigungen fallen unter die grundsätzliche Freiheit, und sind rechtlich unbedenklich. Wie oft Sie den Film für den privaten Gebrauch kopieren dürfen, ist momentan nicht ganz klar, allgemein werden bis zu sechs Kopien als akzeptabel angesehen. Das Medium, auf dem Sie den Film speichern, ist hierbei nicht wichtig.

Zur grundsätzlichen Freiheit gibt es jedoch einige Einschränkungen. Es dürfen keine Privatkopien von rechtswidrig hergestellten „Originalen“ gemacht werden. Da der Nutzer dies jedoch häufig nicht nachvollziehen kann, ist es ihm in diesem Falle dennoch gestattet, eine Kopie anzufertigen. Allerdings muss beachtet werden, dass es schon sehr unrealistisch ist, dass der Filmhersteller selbst den Film auf die entsprechende Plattform hochgeladen hat, und ihn einfach so kostenlos herausgibt, vor allem wenn der Film zeitgleich im Kino zu sehen ist. Somit liegt eine Rechtswidrigkeit also klar auf der Hand. Desweiteren greift die Reglung zur Privatkopie nicht mehr, sobald die Kopien verkauft oder im Internet angeboten werden. Verschenkt werden, dürfen sie allerdings dennoch.

Online-Streaming von Filmen

Die rechtliche Lage zur Vervielfältigung und zum Download von Filmen, greift grundsätzlich auch beim Anschauen eines Filmes via Online-Stream. Während des Ansehens wird der Film nicht nur im Cache gespeichert, denn diverse Web-Player sind zudem noch mit einer „Speichern unter“-Funktion versehen, die das direkte Speichern des Cache-Inhalts ermöglicht. Somit ist auch das Streaming illegal und kann dementsprechend rechtlich verfolgt werden. Zudem werden die Film-Daten eines Online-Streams in das Temp-Verzeichnis von Windows runtergeladen und dort kurzfristig gespeichert. Da der Browser allerdings beim Schließen den Cache leert, dürfen Sie online Filme anschauen, selbst wenn er rechtswidrig hochgeladen wurde, zumindest in der Schweiz und in Österreich. Die Speicher-Funktion darf allerdings nicht benutzt werden, da man sonst illegal handelt und dementsprechend rechtlich verfolgt werden kann.

Fazit

Ein legales Runterladen von Filmen aller Art ist somit schwierig, und mit vielen Bedingungen verbunden. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie keine rechtswidrige Handlung begehen, sollten Sie sich auf die folgenden zwei Verfahren beschränken: nutzen Sie zum einen nur kommerzielle Portale wie zum Beispiel iTunes, Maxdome, MSN Movies oder ähnliche Filme-Portale. Zum anderen kann man die Filme auch streamen, sollte jedoch darauf achten, dass man danach keine Kopie mehr auf dem eigenen Rechner behält.

Quellen: chip.de, computerbild.de, golem.de, wikipedia.de, archive.org

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