Ist kinox.to Gucken illegal? Grauzone Streaming im Internet
Die Nutzung der sogenannten Streaming-Portale wie zum Beispiel kinox.to oder movie4k.to gilt für viele Film-Fans mittlerweile als gute Alternative zu den verschiedenen Video-on-Demand Angeboten. Allerdings stellt sich die Frage, ob und in wie weit die User hier illegal handeln.
Die Verurteilung des ehemaligen Betreibers von kinox.to zeigt, dass sich die Anbieter also tatsächlich strafbar machen – doch was ist mit den Nutzern? Um diese Frage zu klären gehen wir in dem folgenden Artikel etwas näher auf die aktuelle Rechtslage ein.
Strafbar oder Grauzone?
Der ehemalige Chef von kinox.to wurde bereits im Dezember 2011 zu einer vierjährigen Haftstrafe durch das Amtsgericht Leipzig verurteilt. Allein dieser Umstand zeigt, dass das Streamen von urheberrechtlich geschützten Inhalten definitiv strafbar ist.
Darüber hinaus sagte der damalige Richter, das sich die Nutzer eines solchen Streaming-Portals ebenfalls in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Der Grund: wenn man sich einen Film, eine Serie oder eine Dokumentation über ein solches Streaming-Portal im Browser anschaut, werden die empfangenen Datenblöcke auf dem eigenen Computer zwischengespeichert.
Diese Dateien landen dann in dem temporären System-Ordner und werden im Normalfall nach einem Neustart des Computers gelöscht. Allerdings ist der Nutzer vorher vorübergehend im Besitz einer illegal erstellte Vervielfältigungskopie, und verstößt in diesem Moment gegen das Urheberrechtsschutzgesetz. Allerdings zeigt die Vergangenheit, dass es für die Behörden mehr als schwierig ist diesen „kurzfristigen Besitz“ lückenlos nachzuweisen und darüber hinaus auch belegen zu können, dass man die zwischengespeicherte Datei vor dem Löschen vervielfältigt hat.
Streaming im privaten Modus
Der Nutzer hat jedoch auch die Möglichkeit die Streaming-Portale über den sogenannten Privatmodus aufzurufen. Somit hinterlässt er weder eine Signatur seiner IP-Adresse noch werden Datenpakete auf dem Computer gespeichert. Ebenso kann man den Cache in den verschiedenen Browsern auf 0 setzen und somit verhindern, dass Daten in dem temporären Speicher abgelegt werden. Allerdings müsste der User in beiden Fällen lückenlos beweisen können, dass er diese Optionen bereits schon vor der Nutzung aktiviert hat.
Anbieter = illegal, Nutzer = Grauzone
Zum aktuellen Zeitpunkt lässt sich also sagen, dass sich ein Anbieter beziehungsweise Betreiber eines Streaming-Portals definitiv strafbar macht, während sich der Nutzer in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Hinzu kommt, dass bis heute kein einziger User von einem deutschen Gericht verurteilt wurde. Wer sich jedoch lieber auf legalen Wegen bewegt, für den gibt es mittlerweile eine große Auswahl an verschiedenen Video-on-Demand Webseiten, bei denen man sich für einige Euro pro Monat so viele Filme und Serien anschauen kann wie man möchte – und das vollkommen legal.
Quellen: kinox.to, gulli.com, movie4k.to
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