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Kinox.to und Movie4k.to: Streaming-Filme anschauen nicht in jeden Fall illegal?

Wie der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vor kurzem während einer Sitzung des Deutschen Bundestages auf eine Anfrage der Linksfraktion klargestellt hat, ist es grundsätzlich nicht illegal, wenn man sich ein Video über ein „nicht offensichtlich erkennbares illegales Streaming-Portal“ anschaut.


Desweiteren sagte Maas, dass „das reine Betrachten eines Video-Streams nicht für eine Urheberrechtsverletzung ausreicht“. Doch wie sieht es mit offensichtlich illegalen Inhalten aus, wie sie beispielsweise bei kinox.to angeboten werden?

Kinox.to und Movie4k.to
Kinox.to

Laut Bundesjustizminister Heiko Maas muss die Rechtswidrigkeit für den Nutzer also klar erkennbar sein. Da kein Film bei kinox.to jedoch mit dem Zusatz „DVD-Rip“ oder „Abfilmung“ gekennzeichnet ist, stellt sich die Frage, ob Inhalte als „offensichtlich rechtswidrige Kopie“ für den Nutzer erkenntlich sind. Bedenkt man, das viele Nutzer die genaue Bedeutung der genannten Beispiele tatsächlich nicht kennen, ist fraglich, ob diese trotzdem dafür belangt werden können.

Bislang wurde allerdings noch kein User auf Grund der Nutzung eines Streaming-Portals wie kinox.to oder movie4k.to angeklagt und verurteilt. Anders sieht es jedoch bei den Betreibern aus. Laut aktuell geltendem Recht können die Betreiber eines solchen Portals haftbar gemacht werden, da sie urheberrechtlich geschützte Inhalte anbieten und somit auch verbreiten. Das musste der Hauptverantwortlich der mittlerweile geschlossenen Webseite kinox.to bereits Ende 2011 am eigenen Leib erfahren.

In Kooperation mit der deutschen Staatsanwaltschaft hatte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (kurz GVU) damals Klage gegen den Betreiber eingereicht. Dieser wurde dann zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Als Nutzer muss man sich aktuell jedoch keine Gedanken machen. Allerdings versucht die GVU die derzeitige Rechtslage weiter zu verschärfen. Wir berichten natürlich erneut zu dem Thema, sobald uns diesbezüglich weiterführende Informationen vorliegen.

Quellen: kinox.to, gulli.com, movie4k.to

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