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Kinox.to News: Anwalt erklärt was auf Nutzer und Uploader zukommt

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat in einer groß angelegten Razzia die Wohnungen der mutmaßlichen Betreiber des Online-Portals kinox.to untersucht, und 13 Inhaftierungen vorgenommen. Nun geht in User-Kreisen des Streamingportals die Angst vor möglichen rechtlichen Konsequenzen wegen der Nutzung der Streams um. Doch müssen die kinox.to-Nutzer nun wirklich mit Post von der Staatsanwaltschaft rechnen? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke versucht zu beschwichtigen.


Die Video-on-Demand-Seite kinox.to ist nun endgültig vom Netz genommen worden. Die Gründe dafür liegen, laut der Staatsanwaltschaft Dresden klar auf der Hand: Urheberrechtsverletzungen in über eine Millionen Fällen, und die mögliche Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Kinox.to geschlossen
Quelle: kinox.to

Wer vor wenigen Tagen auf der kinox.to-Seite vorbeigeschaut hat, konnte, bevor sie nun komplett gelöscht wurde, folgende Nachricht lesen: „Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin: Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.

Mehrere Betreiber von kinox.to wurden festgenommen. Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.“ Da einige User spätestens nach dem Lesen dieser Nachricht in blanke Panik verfallen sind, versucht Medienrechtsanwalt Christian Solmecke auf der eigenen Website wbs-law.de die Nutzer zu beruhigen.

kinox.to bewegte sich in einer rechtlichen Grauzone

Wo das Hochladen und Anbieten von Filmen in jedem Fall illegal wäre, würde er die juristisch umstrittene Frage, ob der reine Konsum von Streams ebenfalls illegal wäre, verneinen. Zwar gäbe es hierzu kein rechtskräftiges Urteil, und auch der Gesetzgeber hat hierzu noch keiner Richtlinien erlassen, doch seines Wissens nach hätte noch kein Nutzer solcher Portale Konsequenzen tragen müssen.

Sollte es jedoch wirklich zu einer Abmahnung eines Users kommen, könnte dieser zur Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühren verurteilt werden. Die Höhe des Betrages könnte von den Kosten eines Kinobesuchs, bis hin zum Kaufpreis der DVD reichen. Doch das Speichern der Streams, im Gegensatz zum Konsum, sei definitiv illegal.

Man handelt nicht immer illegal

Für andere Streamingangebote, wie beispielsweise die Bundesliga-Übertragungen über chinesische Anbieter, würden ähnliche Gedankengänge gelten. Das bedeutet, der Konsum wäre nicht illegal, die Ermöglichung des Konsums hingegen schon. Doch sobald eine bestimmte Zugangssoftware benötigt wird, würde es auch für den Endnutzer knifflig werden. Manche dieser Programme basieren auf dem P2P-Prinzip. Bei dieser Methode wird der empfangene Content gleichzeitig verbreitet, denn andere User bekommen ihren Teil des Downloads von der Festplatte des anderen Nutzers.

Interessant ist auch seine Meinung gegenüber Proxy Netzsperren. So werden oftmals Inhalte geschützt, die nur für bestimmte Länder freigegen sind. Zwar sehe Solmecke diese Netzsperren nicht als wirksame Zugangssperren, doch könnte dies eh nicht nach deutschem Recht bewertet werden. Hier würde das jeweilige Rechtssystem des Landes, für welches die Netzsperren geschaltet wurden, greifen.

Was darf man, und was nicht?

Nochmals zur Verdeutlichung: der Medienrechtsanwalt Solmecke sieht das reine Konsumieren von Streaming-Inhalten nicht als illegale Handlung. Der Download solcher Filme ist allerdings illegal. Ebenso das Speichern der Streams, die Verlinkung von Streaming-Inhalten, sowie das Anfertigen von Kopien, was die Uploader solcher Streams im Normalfall jedoch automatisch tun.

Doch auch wenn der Anwalt selbst das Anschauen von Streams als nicht illegal ansieht, rät er eindeutig von der Nutzung solcher Angebote ab. Zum Einen unterstütze man damit die illegalen Handlungen der Betreiber, zum Anderen liegt, wie oben bereits erwähnt, noch kein entsprechender Präzedenzfall vor. Es bleibt also derzeit nur abzuwarten, ob sich die rechtliche Lage in naher Zukunft verändern wird.

Quellen: heise.de, chip.de, wbs-law.de

Deine Meinung
2 Kommentare
zip | 11. Jun 2011, 20:33
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was soll das? soll sich jeder nutzer des www ein gesetzbuch auf die tastatur legen oder was. jeder stream ist irgendwo gespeichert und jeder laieninformatiker weiß auch wo und wie man den standort des servers herausfinden kann. wenn man kino .to dicht macht sind doch nicht die filme aus dem netz. wenn die polizei und die filmindustrie jahre brauchen um illegale inhalte zu sperren und oder zu faul sind ihre daten so zu sichern das sie für ottonormalverbraucher nicht zu verwenden sind, dann nur aus einen einzigen grund. es lasst sich mit abmahnungen und strafgebuehren mehr geld verdienen als mit es mit einem fairen kinopreis und einem fairen dvd preis/ möglich ist. wie kann es sein das eine aktuelle dvd mehr kostet als ein kinobesuch? und warum kostet ein aktueller 3D film 15€ eintrittspreis. damit die uebersatten produzenten die diesen scheiss produzieren und verbreiten für ihren hirnschmalz satte renditen von 200% und mehr einfahren. und wir dafuer das wir sie so reich und berühmt machen die schauspieler anhimmeln und den arsch küssen?

Lilly | 12. Jun 2011, 17:00
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Also Ich teile in der Beziehung die Ansicht, von Solmecke! Den das Nutzen ist zwar nicht wirklich gut, aber auch nicht illegal :)

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