Kinox.to: Nutzer erhalten Abmahnungen per E-Mail
Die Nutzer der sogenannten Streaming-Portale wie zum Beispiel kinox.to oder movie4k.to bewegen sich bekanntlich in einer Art rechtlichen Grauzone. Derzeit ist die Nutzung der dort angebotenen Inhalte zwar nicht per Gesetz verboten, doch berichten jetzt einige User der Streaming-Webseite kinox.to davon, dass sie trotzdem eine Abmahnung erhalten haben.
Wir gehen in dem folgenden Artikel etwas genauer auf die aktuelle Lage ein und zeigen was man tun sollte, wenn man selbst von der Abmahnwelle betroffen ist. Vorab sei gesagt, dass derzeit keine konkreten Beweise dafür vorliegen, dass die besagten kinox.to-Nutzer tatsächlich eine echte Abmahnung erhalten haben.
Einige Nutzer berichten davon, dass sie die Abmahnung entweder in Form einer E-Mail oder als sogenanntes Pop-Up in dem Browser erhalten haben. In beiden Fällen kann man jedoch davon ausgehen, dass diese angeblichen Abmahnungen von Trittbrettfahrern verschickt wurde, welche die Nutzer so verunsichern wollen. Darüber hinaus haben diese Abmahn-Formen keinerlei Bestand vor Gericht, da eine korrekte Abmahnung stets schriftlich per Post zugestellt werden muss.
Daher empfiehlt es sich, weder auf eine solche E-Mail zu antworten, noch eventuelle Inhalte herunterzuladen oder auf das genannte Pop-Up zu klicken. Zudem ist kinox.to keine Streaming-Seite im eigentlichen Sinne, da die Betreiber die Inhalte nicht selbst anbieten, sondern nur dahin verlinken. Demnach müsste sich eine Abmahnung also nicht an den kinox.to-User, sondern an den Nutzer des jeweiligen Hosters richten, wie beispielsweise BitShare oder StreamCloud. Sollte man eine solche Abmahnung in Briefform erhalten haben, muss man diese jedoch keinesfalls sofort bezahlen.
Bis zum aktuellen Zeitpunkt ist die Abmahnsituation in Bezug auf die Nutzung der Streaming-Webseiten wie kinox.to noch immer nicht vollständig geklärt. Aus diesem Grund sollte man vorerst einfach abwarten und am besten nicht auf die Abmahnung reagieren. Wer sich jedoch unsicher ist, der sollte die Abmahnung einem Anwalt vorlegen und sich ausführlich beraten lassen. Ob es in naher Zukunft ein Gesetz geben wird, dass die Nutzung von kinox.to und Co. rechtlich und konkret untersagt, ist derzeit nicht bekannt.
Quellen: chip.de, gulli.com
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