Kinox.to und Movie4k.to – Werden Nutzer jetzt abgemahnt?
Die Polizeiaktionen gegen Kinox.to und Movie4k.to sind Teil eines großangelegten Schlags gegen die Piraterie-Szene in Deutschland. Der Razzia gegen 122 Boerse.sx Uploader war laut Torrentfreak.com, die bisher größte Anti-Piraterie-Aktion in der Geschichte. Womit haben nun die Nutzer dieser Portale zu rechnen?
Die Dresdener Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche insgesamt sechs Büros und Privatwohnungen der mutmaßlichen Betreiber des populären Streaming-Portals kinox.to und Movie4k.to von polizeilichen Ermittlern durchsucht. Da die Betreiber selbst nicht angetroffen wurden, erging Strafanzeige gegen sie und die Fahndung wurde auf ganz Europa ausgeweitet.
Verantwortlich für die Razzia ist die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (kurz GVU), die bereits schon im Vorfeld juristische Schritte gegen die Betreiber angekündigt hatte. Das Streaming-Portal kinox.to und Movie4k.to ist zwar auch weiterhin erreichbar, allerdings sollte man derzeit von einer Nutzung des Angebotes absehen, da die Möglichkeit besteht, dass die Staatsanwaltschaft jedwede Nutzerzugriffe registriert.
Laut dem bekannten Medienanwalt Christian Solmecke besteht für die Nutzer jedoch keine Gefahr. Nach aktuell geltendem Recht ist der reine Konsum von Streaming-Diensten wie kinox.to und Movie4k.to nicht rechtswidrig und kann daher auch nicht strafrechtlich verfolgt werden, insofern kein Download eines Films vorgenommen wird. Zudem ist es fraglich, ob die Streaming-Portale die IP-Adressen der Nutzer überhaupt speichern. Sollte man eine Abmahnung erhalten, empfiehlt es sich einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Anders sieht es hingegen bei Download-Portalen wie MyGully, Freakshare und Boerse.sx aus. Diese Portale sollen ebenfalls von den Gesuchten betrieben worden sein.
Da Nutzer die illegalen Inhalte hier direkt herunterladen, anstatt sich die Filme und Serien nur per Stream anzuschauen, besteht laut Christian Solmecke eine deutlich höhere Gefahr in Bezug auf eine Abmahnung. Der Download von urheberrechtlich geschützten Material ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers ist in Deutschland bekanntlich illegal. Sollte die Staatsanwaltschaft die IP-Adressen und Namen der Benutzer dieser Download-Portale herausfinden, droht eine Strafanzeige und eine zum Teil empfindliche Geldstrafe. Auch hier sollten sich die von einer Abmahnung betroffenen Nutzer rechtlichen Beistand suchen. Wir bleiben am Ball und berichten erneut zu diesem Thema, sobald es weiterführende Informationen dazu gibt.
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