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Kinox.to und Movie4k.to umgehen DNS-Sperre in Österreich

Die Medien- und Filmindustrie versucht bekanntlich schon seit einiger Zeit gegen die Streaming-Portale kinox.to und movie4k.to vorzugehen – bislang jedoch ohne Erfolg. Nun sollen die verschiedenen Internet-Provider in die Pflicht genommen werden, die durch IP- und DNS-Sperren dafür sorgen sollen, dass die Portale nicht mehr ohne weiteres angesurft werden können.


Den Weg dafür ebnete ein kürzlich ausgesprochenes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (kurz EuGH), das besagt, dass der Einsatz von sogenannten Websperren prinzipiell legitim ist. Während die deutschen Provider bislang noch keine Sperren einrichten mussten, wurden die österreichischen Provider nun per Gesetz dazu gezwungen. Neben den Anbietern A1 und 3 hat auch Tele2 vor kurzem im ersten Schritt eine DNS-Sperre aufgebaut.

Movie4k.to Sperre
Quelle: movie4k.to

Durch diese DNS-Sperre ist es den Kunden der genannten Provider nicht mehr möglich, die Domains kinox.to und movie4k.to direkt aufzurufen. Allerdings scheint diese Maßnahme komplett zu verpuffen, da die Streaming-Portale unter anderem auch über die Domainendungen .me und .tv angesteuert werden können. Ebenso kursieren seit der Einrichtung der DNS-Blockade in den verschiedenen sozialen Netzwerken detaillierte Anleitungen, wie man die Sperre schnell und unkompliziert umgehen kann – beispielsweise über ein VPN-Netzwerk, dass die Herkunft des Nutzers verschleiert. Der österreichische Verein für Antipiraterie (kurz VAP) versucht daher im nächsten Schritt eine IP-Sperre durchzusetzen. Diesbezüglich gibt es zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch keine Stellungnahme der zuständigen Gerichte.

Nun stellt sich die Frage, ob respektive wann auch die deutschen Provider eine solche Blockade einrichten müssen. Geht es nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (kurz GVU), dann sollten diese Sperren schnellstmöglich gesetzlich veranlasst werden. Dem gegenüber stehen jedoch diverse Verbraucherschützer, für die eine solche Blockade einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die Privatsphäre der einzelnen User bedeutet. Es bleibt also derzeit nur abzuwarten, wann kinox.to und movie4k.to auch hierzulande gesperrt werden. Allerdings ist schon jetzt nahezu sicher, dass weder eine DNS- noch eine IP-Sperre die Nutzer davon abhalten wird, das Angebot der Streaming-Portale auch weiterhin zu nutzen.

Quellen: gulli.com, kinox.to

Deine Meinung
1 Kommentar
Sepp | 12. Okt 2014, 17:59
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Genau DNS sperre…… Es gibt sicher 3 jährige die die nicht umgehen können….
Die sollen mal ein Angebot ins I-net stellen bei dem jeder bereit ist zu zahlen…. und nicht jeder gestreamte Film würde auch in wilklichkeit gekauft werden… ich gehe mal von ca. 10% der Filme aus

DNS Sperren verpuffen mit 8.8.8.8……

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