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Kinoz.to & Movie4k.to: Kostenlos online Filme und Serien anschauen, mit hohem Risiko

Von dem Ende der illegalen Filmportale movie2k.to und kinoz.to konnten legale Film-Angebote nur marginal und kurzfristig profitieren. Trotz Malware, Viren -und Trojaner Angriffe nutzen in Deutschland immer mehr Menschen illegale Streaming-Portale wie Kinoz.to und Movie4k.to, allerdings mit einem hohen Risiko.


Als Ende Mai das populäre und hierzulande äußerst beliebte Streaming-Portal movie2k.to vom Netz genommen wurde, rechneten die Anbieter der legalen Filmseiten wie unter anderem LoveFilm, Videoload oder auch Maxdome mit einem sprunghaften Anstieg der Nutzerzahlen.

Kinoz.to & Movie4k.to
Quelle: tecmint.com

Doch wie sich mittlerweile herausgestellt hat, haben sich die User umorientiert und nutzen stattdessen lieber andere Streaming-Anbieter wie kinoz.to und movie4k.to. Somit konnten allein die beiden genannten Portale ihren Traffic um mehr als ein Drittel steigern.

Wie viele Streaming-Angebote gibt es derzeit?

Neben kinoz.to und movie4k.to gibt es derzeit noch rund 70 weitere Streaming-Portale allein in dem deutschsprachigen Raum. Davon bieten 16 die Möglichkeit an, sich die Filme, Serien und Dokumentationen direkt als Stream über den Browser anschauen zu können. Doch laut der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (kurz GVU) sind alle diese Streaming-Portale illegal. So wurden alleine im vergangenen Jahr 51 dieser Seiten von der GVU in Zusammenarbeit mit der deutschen Staatsanwaltschaft vom Netz genommen.

Was steckt hinter kinoz.to und movie4k.to?

Die beiden größten Streaming-Portale kinoz.to und movie4k.to werden zwar wahrscheinlich von unterschiedlichen Betreibern geführt, doch der Rest ist ziemlich ähnlich. Beide Portale finanzieren sich in der Hauptsache über die auf den Seiten geschalteten Werbebanner. Zudem werden die Filme und Serien nicht von den Streaming-Seiten selber gehostet. Stattdessen verlinken kinoz.to und Co. einfach auf die Inhalte, die auf den Servern der jeweiligen Hoster wie zum Beispiel Yesload liegen.

Ist das Streaming illegal?

Geht es nach der GVU bewegen sich alle Nutzer die sich Inhalte über ein Streaming-Portal anschauen in einer rechtlichen Grauzone. Wirklich strafbar macht man sich derzeit nur, wenn man sich einen urheberrechtlich geschützten Film herunterlädt und anderen Nutzern darüber hinaus auch zugänglich macht. Derzeit ist noch nicht geklärt, ob das Zwischenspeichern der Inhalte einer Kopie beziehungsweise einer illegalen Vervielfältigung entspricht. In Deutschland wurde jedenfalls bislang noch kein Streaming-Nutzer angeklagt.

[Fortsetzung folgt]

Quellen: movie2k.to, kinoz.to, gulli.com, movie4k.to

Deine Meinung
3 Kommentare
Gast666 | 29. Jul 2013, 20:43
4 Punkte  Add rating Subtract rating

Wenn ich so etwas schon höre/lese: „rechtlichen Grauzone“ Es gibt keine Grauzonen. Entweder ist etwas explizit verboten (z. B. Mord), dann ist es „schwarz“ oder etwas ist nicht verboten und damit automatisch erlaubt, also „weiß“. Was nicht illegal ist, ist legal, nicht umgekehrt. Sonst müsste ja z. B. in irgendeinem Gesetzbuch etwas stehen wie: „Das Atmen in der Öffentlichkeit ist gestattet.“ Und „halblegal gibt es nicht. Entweder 1 oder 0. Und da dezeit noch ungeklärt ist, ob das Herunterladen der Filme legal ist oder nicht, ist es automatisch legal, zumindest zur Zeit noch. Wer weiß, wie lange noch, das kann sich schon bald ändern.

Dein Name | 30. Jul 2013, 21:16
-2 Punkte  Add rating Subtract rating

Heißt das jetzt, dass wenn ich mir jetzt schon total lange Filme und Sendungen auf kinos.to etc. angeschaut habe, dass ich jetzt einen Trojaner o.Ä. auf meinen Rechner habe ? Und wenn ja wie kann ich mich schützen ?

Dein Name | 1. Aug 2013, 19:01
0 Punkte  Add rating Subtract rating

Auch wenn ich dem Gast666 im Grunde zustimme wollte ich nur eine Aussage richtig stellen.

„Und da dezeit noch ungeklärt ist, ob das Herunterladen der Filme legal ist oder nicht, ist es automatisch legal, zumindest zur Zeit noch. Wer weiß, wie lange noch, das kann sich schon bald ändern.“

Wer Filme herunterlädt, also „downloaded“ der begeht eine Urheberrechtsverletzung und das steht auch oben richtig im Artikel. Die „Grauzone“ beginnt bei der Frage, ob ein Stream überhaupt darunter zu zählen ist. Die GVU als Vertreter der Filmwirtschaft sieht das natürlich so, aber und versucht ihre Ansicht über diveres Ebenen (Medien, Politik etc. ) durchzudrücken. Aber die Fakten sprechen eher dagegen —

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