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Kinoz.to & Movie4k.to: Online-Filme als Stream anschauen legal oder illegal?

Streaming-Portale wie unter anderem kinoz.to und movie4k.to erfreuen sich bereits seit langem größter Beliebtheit bei den Usern. Doch auch aktuell ist noch immer nicht geklärt, ob es illegal ist, wenn man sich Filme oder Serien als Stream über den Browser anschaut.


Die Rechtslage in Bezug auf die Nutzung von offensichtlich illegalen Film-Streams ist noch immer unklar, doch was die Betreiber angeht sieht die Sache anders aus.

Online-Filme als Stream
Quelle: gigaom.com

So wurde beispielsweise die bekannte Streaming-Seite kinoz.to schon vor einiger Zeit von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (kurz GVU) vom Netz genommen.

Die aktuelle Rechtslage

Wer einen Film oder eine Serie aus dem Internet herunterlädt, beispielsweise über eine der vielen Filesharing-Seiten, macht sich laut geltendem Recht strafbar. Sollte man diese urheberrechtlich geschützten Inhalte zudem auch noch selber anbieten, droht sogar eine weitaus empfindlichere Strafe. Doch was wenn man sich den Film nicht herunterlädt, sondern als Stream über den Browser anschaut – zum Beispiel bei kinoz.to oder movie4k.to? Bis heute gibt es dazu keine offiziellen Gesetze – dafür aber reichlich Spekulationen.

Was bedeutet „Streaming“ eigentlich?

Sobald man sich einen Film oder eine Serie über eines der Streaming-Portale wie kinoz.to anschaut, wird ein Abbild der Datei in dem temporären System-Ordner gespeichert. Sobald man den Computer jedoch neustartet, wird diese Datei automatisch gelöscht. Sollte man zudem dafür sorgen, dass Dritte keinen Zugriff auf den temporären Ordner haben, ist man auf Grund der aktuellen Rechtslage grundsätzlich nicht mehr juristisch angreifbar. Allerdings könnte es schwierig werden zu beweisen, dass tatsächlich niemand sonst auf diese Datei zugreifen konnte und das man diese selber nicht in einen anderen Ordner verschoben hat, damit sie bei einem Neustart nicht gelöscht wird.

Streaming in der Grauzone

Nichts desto trotz bewegt man sich bei der Nutzung gestreamter Inhalte noch immer in einer rechtlichen Grauzone. Da aktuell jedoch keine bekannten Fälle einer Verurteilung von Usern vorliegen, wächst die Zahl der Besucher solcher Streaming-Portale nahezu täglich weiter an. Wer die Filme oder Serien allerdings direkt und bewusst von einer der sogenannten Tauschbörsen herunterlädt, und diese somit automatisch auch für andere Nutzer freigibt, muss je nach Umfang der Urheberrechtsverletzung mit hohen Schadensersatzforderungen rechnen. Wer von vornherein kein Risiko eingehen möchte, für den bieten Portale wie Maxdome, LoveFilm und Co. eine gute und vor allem legale Alternative.

Quellen: gulli.com, movie4k.to, kinoz.to

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