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Kinoz.to und Movie4k.to: Sperrung von Film-Seiten ist legal

Pedro Cruz Villalón vom Europäischen Gerichtshof äußerte sich vor kurzem zu der Frage, ob man illegale Film-Seiten wie kinoz.to sperren sollte. Seiner Meinung nach ist es grundsätzlich legal die Internetprovider durch eine Sperrverfügung dazu zu zwingen Streaming-Portale mit urherberrechtsverletzenden Inhalten durch eine IP-beziehungsweise DNS-Sperre zu blockieren. Das Aus für Kinoz.to und Movie4k.to?


Filmverleihe hatten bereits im Jahre 2011 versucht den österreichischen Internetanbieter UPC Telekabel gerichtlich zu einer Sperrung des bekannten Streaming-Portals kinoz.to zu zwingen.

Kinoz.to und Movie4k.to: Sperrung
Quelle: kinoz.to

Der Oberste Gerichtshof Österreichs konnte sich jedoch nicht auf ein rechtskräftiges Urteil festlegen und hat sich daher mit einem sogenannten Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (kurz EuGH) gewandt. Die Seite kinoz.to ist mittlerweile zwar offline, doch könnte das laufende Verfahren auch Auswirkungen auf die anderen Streaming-Webseiten wie kinoz.to oder movie4k.to haben.

Der Generalanwalt Pedro Cruz Villalón von dem Europäischen Gerichtshof äußerte sich vor kurzem zu der aktuellen Sachlage. Demnach sei es grundsätzlich legal die Internetprovider durch eine Sperrverfügung dazu zu zwingen Streaming-Portale mit urherberrechtsverletzenden Inhalten durch eine IP- beziehungsweise DNS-Sperre zu blockieren. Somit hätten die Nutzer dann so gut wie keine Möglichkeit mehr auf die illegalen Inhalte des Streaming-Webseiten zugreifen zu können.

Diese Verfügung ließe sich laut Villalón auch daher durchsetzen, da ein Provider als Vermittler dieser Inhalte anzusehen ist. Allerdings betonte der Generalanwalt auch, dass „im Einzelfall zwischen den urheberrechtlichen Schutzinteressen der Rechteinhaber, der unternehmerischen Freiheit des Providers sowie der Informationsfreiheit der Bürger abgewogen werden muss“. Dies sei laut Pedro Cruz Villalón jedoch Aufgabe der nationalen Gerichte, da der EuGH nicht über nationale Rechtsstreitigkeiten entscheidet.

Derzeit liegt allerdings noch kein finales Urteil vor, da sich die Richter des Europäischen Gerichtshofes zur Zeit noch beraten. Sollte sich der Schlussantrag des Generalanwaltes durchsetzen, dann läge es also in der Hand der nationalen Gerichte diese Sperrverfügung an die jeweiligen Gegebenheiten anzupassen. Sollten sich die Provider dann nicht an diese Verfügung halten und die Streaming-Portale nicht blockieren, drohen den Unternehmen empfindliche Strafen. Es bleibt jedoch abzuwarten wie die Bürgerrechtler auf den Urteilsspruch reagieren werden, da somit die allgemeine Informationsfreiheit stark eingeschränkt werden könnte.

Quellen: curia.europa.eu, cnet.com

Deine Meinung
1 Kommentar
Anonymus | 8. Jan 2014, 20:35
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Klar. In der europäischen Wirtschaftsdiktatur brauchen wir dringend noch mehr Zensur und Verbote. Wenn solche Zensurgesetze erstmal abgenickt wurden, kann man die auch schön weiter ausweiten. Das alte Spiel….

Übrigens, schon mal aufgefallen, dass in jeder schlechten Nachricht die Buchstaben „EU“ vorkommen?

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