Kinoz.to und Movie4k.to werden bald von Internet-Providern gesperrt
Der Europäische Gerichtshof (kurz EuGH) prüft derzeit einen Antrag beziehungsweise ein Gutachten des Generalanwalts Pedro Cru Villalón, nach dem die verschiedenen Provider dazu verpflichtet werden sollen den Zugang zu den sogenannten Streaming-Portalen wie kinoz.to oder movie4k.to zu sperren.
Villalón weist ebenso darauf hin, dass die Internetprovider als Vermittler von urheberrechtsverletzendem Material angesehen werden können und schlägt daher IP-Blockaden oder DNS-Sperren vor, um den Zugang zu diesen illegalen Portalen zu unterbinden.
Das Gutachten des Generalanwalts Pedro Cru Villalón (Aktenzeichen: C-314/12) ist zeitgleich auch ein sogenannter Schlussantrag. Das bedeutet, dass nun der Europäische Gerichtshof entscheiden muss, ob diesem Antrag stattgegeben wird. Bislang steht eine finale Entscheidung des EuGH allerdings noch aus. Das Ganze geht zurück auf die Klage eines Film-Verleihs und einer Filmproduktionsgesellschaft aus dem Jahre 2011, durch die der Internetprovider UPC Telekabel gerichtlich dazu gezwungen werden sollte, den Zugang zu dem Streaming-Portal kinoz.to zu sperren.
Kinoz.to gibt es bekanntlich nicht mehr, doch haben die Betreiber mit kinoz.to bereits kurz nach der Schließung ein neues Portal im Internet etabliert. Da diese kostenlosen Streaming-Webseiten gegen das Urheberrecht verstoßen, weil dort geschützte Filme und Serien ohne die Erlaubnis der Filmindustrie zur Verfügung gestellt werden, hat Pedro Cru Villalón in den vergangenen Monaten das erwähnte Gutachten erstellt. Laut Villalón muss der Nutzung dieser Portale ein Riegel vorgeschoben werden.
Da die Betreiber dieser Seiten ihren Sitz allerdings oftmals nicht in der EU haben, ist es laut dem Generalanwalt schwierig die Betreiber direkt anzuklagen. Daher sollen die Provider in die Pflicht genommen werden. Allerdings sagte Villalón auch, dass man neben dem Eigentumsrecht des Urheberrechtsinhabers auch die unternehmerische Freiheit des Providers und die Freiheit der Meinungsäußerung der Nutzer bei einer Urteilsfindung beachten muss. Es bleibt abzuwarten wann und wie sich der Europäische Gerichtshof entscheiden wird.
Quellen: kinoz.to, gulli.com, movie4k.to, curia.europa.eu
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die Seite ist voll cool! und die Filmindustrie verdient schon genug Kohle,.. zensur im Internet ist scheiße!!!
Ja, gebt uns die Internetzensur, wie es in anderen ländern mit Diktatur auch er Fall ist!
Das ist der erste Schritt in eine Falsche Richtung, weil man an die Betreiber nicht herankommt zensiert man das Vollk.
Sorry, aber was ist das für ein „Gossenjournalismus“? Lieber Herr Schäfer, ihre Überschriften sind dermaßen daneben und haben überhaupt nichts mit der Realität zu tun, dass ich mich frage, wieso Sie eine solche Aufmerksamkeitshascherei notwendig haben.
Versuchen Sie die Leser doch einmal mit Fakten zu locken, statt mit völlig falschen Aussagen, dass bestimmte Seiten bald gesperrt werden. Aktuell steht ihrem eigenen Text betreffend eine Entscheidung des EuGh noch aus. Ich frage mich wo Sie die Aussage hernehmen, dass diese Seiten gesperrt werden. Haben Sie eine magische Wunderkugel geschüttelt.
Bitte nehmen Sie meinen Text als konstruktive Kritik.
Sehr schlaue Leute in der EU.
Dann können wir wohl bald auf kinoz.to und movie5k.to weiter gucken lol
kann mich nur den letzten blogger anschliessen. die können sperren was sie wollen, wir finden immer einen weg!!!!
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