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Kredit bei Insolvenz: Arbeitnehmerdarlehen bei drohender Insolvenz

Immer mehr Menschen müssen Privatinsolvenz anmelden. Wenn eine solche Zahlungsunfähigkeit vorliegt, wird dies in der Schufa vermerkt. Viele Banken vergeben daher auch nach der erfolgten Insolvenz kein Darlehen mehr. Dennoch ist das Thema Kredit bei Insolvenz für viele Menschen sehr wichtig. Wir geben daher einen Überblick über die rechtliche und tatsächliche Situation rund um das Thema Insolvenz und berücksichtigen dabei die unterschiedlichen Phasen einer Insolvenz.


Wenn die Raten und Rechnungen über den Kopf steigen, ist die Insolvenz oftmals der letzte Ausweg. Das zur Verfügung stehende Einkommen während einer Insolvenz ist sehr begrenzt, das Geld daher knapp. Kann man während einer Insolvenz also einfach einen neuen Kredit aufnehmen? Oder sollte man lieber kurz vorher, also bei einer drohenden Insolvenz ein Darlehen aufnehmen? Wie geht es nach der Insolvenz weiter? All diese Fragen zum Thema Insolvenz beantworten wir hier.

Drohende Insolvenz: Kredit aufnehmen?

Rechtlich gesehen ist es äußerst bedenklich, bei einer drohenden Insolvenz ein Darlehen aufzunehmen. Ein solcher Kredit bei Insolvenz kann als Betrug ausgelegt werden und daher mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Gefängnisstrafe bedacht werden. Dies ist dann der Fall, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Kreditnehmer bereits beim Abschluss des Darlehen wusste, dass er den Kredit nicht zurück bezahlen kann. Bei einer drohenden Insolvenz sollte man also keinesfalls weitere Darlehen aufnehmen. Stattdessen ist es unbedingt ratsam, eine kompetente Beratung bei einer Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen, bevor man sich mit einem weiteren finanziellen Verpflichtungen ins endgültige Unglück befördert.

Kredit bei Insolvenz aufnehmen – möglich?

Erstaunlicherweise ist es tatsächlich möglich, während eines laufenden Insolvenzverfahrens ein Darlehen zu beantragen. Die Annahme, dass grundsätzlich keine neuen Kredite oder Ratenverpflichtungen bei einer Insolvenz eingegangen werden dürfen, ist so nicht korrekt. Allerdings darf man dies keinesfalls in Eigenregie tun. Ein Darlehen bei Insolvenz muss unbedingt vorab mit dem Insolvenzverwalter besprochen und von diesem genehmigt werden. Dabei muss man natürlich außergewöhnliche Gründe anbringen können, die die Aufnahme eines neuen Kredits auch in den Augen des Insolvenzverwalters rechtfertigen.

Spricht man das Darlehen bei Insolvenz nicht vorab mit dem Insolvenzverwalter ab, kann es sogar passieren, dass das frische Geld den Gläubigern zugute kommt. Eine andere Frage ist natürlich, ob und wie es möglich ist, einen Kreditgeber für einen Kredit bei Insolvenz zu finden. Normale Banken und selbst Kreditvermittler werden während eines laufenden Insolvenzverfahrens keine Darlehen vergeben. Schließlich ist die Schufa im Allgemeinen ruiniert, das verfügbare Einkommen auf Jahre sehr begrenzt und alle Wertgegenstände, die als Sicherheiten in Frage kommen könnten, normalerweise nicht mehr vorhanden.

Eine Ausnahme kann allenfalls erwartet werden, wenn man einen Bürgen vorweisen kann, der über ausreichende Sicherheiten, ein sicheres Einkommen und eine gute Bonität verfügt. Das neue Darlehen bleibt im Übrigen natürlich auch nach der Wohlverhaltensphase bestehen. Die Restschuldbefreiung gilt nämlich nur für die Kredite, die bereits zum Zeitpunkt der Insolvenz bestanden haben. Und ein weiteres Insolvenzverfahren wäre erst nach zehn Jahren möglich.

Kredit in der Wohlverhaltensphase und danach

Ein Darlehen bei Insolvenz in der so genannten Wohlverhaltensphase – also den sechs Jahren nach dem Insolvenzverfahren – abzuschließen, ist durchaus möglich. In einem solchen Fall ist der Kredit auch ohne die vorherige Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich. Die Restschuldbefreiung gilt für Kredite in der Wohlverhaltensphase natürlich nicht. Ein Problem, dass zudem auch beim Kredit in der Wohlverhaltensphase besteht, ist das fehlende Vertrauen der Banken und Kreditgeber und insbesondere das geringe Einkommen. Ein Darlehen bei Insolvenz in der so genannten Wohlverhaltensphase ist bei einer normalen Bank bzw. ohne Bürgen daher ebenfalls so gut wie ausgeschlossen.

Leider verbessert sich diese Situation auch nach Abschluss der Wohlverhaltensphase nicht wesentlich. Zwar müssen dann keine Zahlungen an Gläubiger mehr erfolgen (was das Einkommen im Regelfall steigen lässt), die Informationen zum Insolvenzverfahren bleiben auch nach der abgeschlossenen Wohlverhaltensphase bei der Schufa gespeichert. Auch nach der Insolvenz ist man daher entweder auf einen Bürgen oder auf einen Kredit ohne Schufa angewiesen. Zudem sollte man stets bedenken, dass ein weiteres Insolvenzverfahren erst nach zehn Jahren möglich wäre.

Kredit bei Insolvenz – was ist mit Privatdarlehen?

Ein Privatdarlehen als Kredit bei Insolvenz ist unter den gleichen Voraussetzungen möglich wie ein Ratenkredit. Während des Insolvenzverfahrens benötigt man also die Zustimmung des Insolvenzverwalters, während bzw. nach der Wohlverhaltensphase ist diese Zustimmung nicht mehr nötig. Privatdarlehen sind bei Insolvenz aber fast nur von Verwandten oder engen Freunden zu bekommen. Kreditmarktplätze im Internet, wie zum Beispiel Auxmoney, vermitteln keinen Kredit, wenn eine Insolvenz besteht.

Beim Vorhaben ein Darlehen bei Insolvenz als Privatdarlehen aufzunehmen, ist daher ebenfalls Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall sollte man nicht nur mit dem Insolvenzverwalter sprechen, sondern auch das Kleingedruckte genau lesen. Denn neue Kredite unterliegen nicht der Restschuldbefreiung – und ein neues Privatinsolvenzverfahren ist erst nach 10 Jahren möglich. Für ein Darlehen bei Insolvenz muss man also voll aufkommen.

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