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Movie2k.to und Kinox.to: Premium-Mitgliedschaften bei Filehostern illegal?

Als das Nachrichtenmagazin Focus und zahlreiche andere Medien kürzlich darüber berichteten, dass nun auch gegen die User von Kinox.to ermittelt werden soll, ging ein Aufschrei durchs Netz. Haben nun etwa alle User, die sich Premium-Mitgliedschaften bei Filehostern gönnen, Ermittlungen zu befürchten? Vermutlich nicht, wie gulli.com in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs nun klarstellt.


Die Frage, ob die Nutzung von Streams legal oder illegal ist, ist noch immer nicht abschließend geklärt. Dennoch berichteten vor Kurzem zahlreiche Medien über einen aufregenden Fund der Ermittler bei den Prozessen gegen Kinox.to. So wurden auf den Servern des Streaming-Portals offenbar Nutzerdaten von den Usern gefunden, die einen Premium-Zugang zu einem der Filehoster besaßen, die mutmaßlicher Weise zu Kinox.to gehörten.

Movie2K.to Startseite
Quelle: movie2k.to

Angeblich sollen diese Daten nun auch genutzt werden, um gegen die User von Kinox.to zu ermitteln. In der Praxis wird dies jedoch schwierig bis unmöglich sein, wie gulli.com in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs nun klarstellt. Gleich mehrere Gründe sprechen demnach gegen den Erfolg von Ermittlungen gegenüber Stream-Usern. So haben die User, die eine Premium-Mitgliedschaft besitzen, diese nicht etwa bei Kinox.to, sondern bei einem Filehoster. Dies gilt im Übrigen auch bei anderen Streaming-Portalen wie Movie2k.to oder Kinox.to. Ein solches Premium-Abo ist an sich nicht illegal. Unter Umständen illegal ist es nur, wenn man dieses Premium-Abo nutzt, um damit urheberrechtlich geschütztes Material herunterzuladen.

Damit Ermittlungen gegen User von Kinox.to und Co also Erfolg haben, müsste der Nachweis gelingen, dass tatsächlich illegale Streams auf den Rechnern der User landeten. Doch auch das ist aus mehreren Gründen schwierig bis unmöglich. Zum einen liegen die Fälle bei Kinox.to bereits Monate zurück. Anhand der IP-Adressen ist daher keine Ermittlung des Täters mehr möglich. Zum anderen ist davon auszugehen, dass auch auf den Rechnern der User keinerlei Spuren des Streams zu finden sein werden, womit es eindeutig an Beweisen fehlt.

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