Movie4k.to: Anruf von Polizei wegen illegalen Streams
Noch immer ist nicht geklärt, ob es illegal ist, wenn man sich urheberrechtlich geschützte Kinofilme, Serien oder Dokumentationen per Stream im Internet anschaut. Als sicher gilt momentan nur, dass man sich durch diese Handlung in einer Art rechtlichen Grauzone bewegt.
Jetzt gibt es jedoch interessante Neuigkeiten, die vor kurzem in einem Forum aufgetaucht sind. Darin berichtet eine betroffene Userin davon, dass sie angeblich durch die Polizei per Telefonanruf vor den rechtlichen Konsequenzen bei der Nutzung von Film-Seiten wie kinos.to oder movie4k.to gewarnt wurde. Von dem Fall hat das Online-Nachrichten-Portal mmnews.de ausführlich berichtet. Laut mmnews.de hat ein „Polizeibeamter“ gleich zwei Mal binnen weniger Tage angerufen und wollte die Tochter sprechen.
Diese hat sich angeblich mehrere urheberrechtlich geschützte Filme online über das Streaming-Portal movie4k.to angesehen. Auf Grund der angeblich aktuellen Rechtslage kann die Abmahnstrafe mehrere tausend Euro betragen, so die „Beamten“ weiter. Allerdings ist sich die Szene recht sicher, dass es sich dabei nicht um echte Polizisten gehandelt haben kann. Zudem wäre auch fraglich, wie normale Beamten wissen können, wer sich wann einen Film über das genannte Portal angeschaut hat.
Daher kann man davon ausgehen, dass es sich hier um einen Betrug handelt. Ein ähnliches Phänomen ist auch schon vor einiger Zeit nach der Schließung von kinos.to aufgetaucht. Damals hatten angebliche Anwälte eine wahre Flut von Abmahnungen verschickt. Darin stand, dass man sich urheberrechtlich geschützte Kinofilme angeschaut hat und nun die angegebene Strafe zahlen soll. Schon damals warnten Verbraucherschützer davor, die angedrohte Geldstrafe zu überweisen. Verstößt man durch die Nutzung von illegalen Online-Streams gegen bestehendes Recht?
Man kann davon ausgehen, dass die Behörden auch in Zukunft nichts gegen diese Abzocke unternehmen können, da die Abmahnbriefe zwar illegal sind, den Streaming-Usern jedoch dermaßen viel Angst machen, dass viele den Verbraucherschutz und die Polizei nicht einschalten. Betroffene bezahlen in der Regel die Abmahngebühren und meiden Portale wie kinos.to oder movie4k.to. Wer beim Anschauen von Filmen über das Internet auf Nummer sicher gehen möchte, für den bieten Portale wie zum Beispiel Maxdome, Videoload oder LoveFilm viele verschiedene Filme und Serien an – und das vollkommen legal.
Quellen: mmnews.de
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