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Movie4k.to: Anwälte mahnen angeblich Nutzer der illegalen Film-Seite ab

Nach Informationen des Internet-Blogs critch.de sind Nutzer der Streaming-Plattform Movie4k.to abgemahnt worden. Unter anderem sollen einige Abmahnanwälte mit dem Streaming-Portal in Verbindung gebracht werden können.


Das beliebte Streaming-Portal movie2k.to wurde vor einiger Zeit bekanntlich vom Netz genommen – aus bislang noch immer ungeklärten Gründen. Angeblich haben sich die Besitzer des Portals selbst zu diesem Schritt entschlossen. Mit movie4k.to haben die Betreiber vor kurzem eine neue Plattform ins Leben gerufen, welche mit geschätzten 23 Millionen Usern direkt an den Erfolg des Vorgängers anknüpft.

Movie4k.to: Anwälte
Quelle: Movie4k.to

Die Streaming-Webseite movie4k.to verzeichnet nach eigenen Angaben täglich tausende Zugriffe, was die aktuelle Beliebtheit dieser Portale unterstreicht. Allerdings gehen die Nutzer dabei offensichtlich ein nicht geringes Risiko ein, denn wie jetzt durch critch.de bekannt wurde scheinen sich einige „Fachanwälte“ auf die Abmahnung der User spezialisiert zu haben. Laut den vorliegenden Informationen werden die IP-Adressen der Nutzer von movie4k.to aufgezeichnet und stehen diversen Anwälten somit zur Verfügung, so critch.de.

Die Anwaltskanzleien verfassen dann eine Abmahnung in der der User des illegalen Streamings beschuldigt wird und eine hohe Abmahngebühr zahlen soll. Diese Gebühr liegt meist im hohen vierstelligen Bereich. Die Anwälte beziehen sich dabei auf die geltenden Urheberrechtsbestimmungen, gegen die der User durch die Nutzung von movie4k.to verstößt. In einem konkreten Fall sollte ein Mann aus Bayern eine“Abmahngebühr in Höhe von 8.200 Euro bezahlen”. Allerdings gibt es hierzulande noch immer kein Urteil, das bestätigt das die reine Nutzung eines Streaming-Portals illegal ist. Ebenso ist derzeit unklar, ob beziehungsweise wann ein solches Gesetzt in Kraft treten könnte.

Der Rechtsverstoß findet zudem nicht auf Movie4k.to statt, sondern auf der Seite auf dem der Film gehosted wird. Es ist also falsch zu glauben, das man durch den Aufruf der Webseite movie4k.to abgemahnt werden kann. Movie4k.to ist nur ein Verteiler-Portal und hosted selbst keine Filme. Auf den ersten Blick erscheint es deshalb auch unlogisch, das Movie4k.to mit Anwälten zusammenarbeiten sollte.

Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte anbietet beziehungsweise vervielfältigt handelt hingegen illegal und muss somit mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Falls man selber einen solchen Abmahnbrief erhalten hat, sollte man laut der Verbraucherschutzzentrale am besten zuerst die Meinung seines Anwaltes einholen. Darüber hinaus kann man sich auch bei der Verbraucherschutzzentrale selbst über die möglichen Konsequenzen informieren. Hier gilt also: bevor man die Strafe bezahlt, sollte man sich über die konkrete Sachlage informieren.

Quellen: critch.de

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1 Kommentar
Max | 16. Dez 2013, 17:01
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warum werden solch zwielichtige Seiten überhaupt zugelassen oder ausdrücklich darauf hingewiesen

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