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Schufa-Auskunft: Was die Schufa über uns weiß

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (kurz Schufa) ist den meisten Menschen zwar bekannt, doch wissen viele nicht, was die Schufa über die jeweiligen Verbraucher weiß und welche Daten die Auskunftei eigentlich genau sammelt.


Einige Informationen, wie zum Beispiel die Rechenformel aus der sich der sogenannte Score-Wert ergibt bleiben zwar geheim, doch gibt es trotzdem viele interessante Fakten und Informationen, die wir in dem folgenden Artikel näher erklären möchten.

Was die Schufa über uns weiß
Quelle: schufa.de

Der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, im Volksmund auch Schufa genannt, liegen nach eigenen Angaben die gesamten persönlichen Finanzdaten von über 66 Millionen Bundesbürgern vor. Darin enthalten sind unter anderem die verschiedenen Bankkonten, Informationen zu Kreditkartenabrechnungen, alle laufenden Verträge (zum Beispiel Handy- und Leasingverträge) sowie aktuelle Kredite und unbezahlte Rechnungen. Mit dem aus diesen Daten errechneten Score-Wert wird die Ausfallwahrscheinlichkeit bestimmt. Je höher dieser Wert ist, desto besser für den Verbraucher. Allerdings entscheiden die Banken und Händler selbst, ab welchem Score-Wert beispielsweise ein Kredit vergeben wird.

Durch eine Auskunft bei der Schufa erhalten die Verbraucher Einsicht in alle der genannten Daten. Zudem kann man so erfahren, wie die Einträge zustande gekommen sind und wer die Daten bislang abgefragt hat. Seit dem Jahre 2010 kann man sich einmal pro Jahr eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa einholen. Für jede weitere Abfrage werden allerdings 18,50 Euro fällig. Darüber hinaus kann man sich einmal pro Quartal eine SMS oder eine E-Mail mit dem aktuellen Score-Wert zusenden lassen. Dieser Service kostet jedoch zehn Euro. Unter der Rufnummer 0611 / 92780 kann man den Auskunftsantrag anfordern.

Alternativ findet man diesen Antrag auch auf der Webseite der Schufa. Dazu klickt man unter dem Menü-Punkt „Auskünfte“ auf „Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz“ und kann sich das PDF dort kostenlos herunterladen. Das Formular muss dann, komplett ausgefüllt und in Verbindung mit einer Kopie des Personalausweises, per Post an die Schufa geschickt werden. Seit dem 1. Juli 2012 hat man zudem die Möglichkeit veraltete negative Einträge über unbezahlte Rechnungen (bis zu 2.000 Euro) innerhalb von sechs Wochen nach dessen Meldung sofort löschen lassen.

Quellen: meineschufa.de

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