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Sind Kinos.to und Movie4k.to offensichtlich illegale Streaming-Portale?

Ist die Nutzung von sogenannten Streaming-Portalen wie zum Beispiel movie4k.to oder kinos.to per se illegal? Diese Frage stellen sich nicht nur die Nutzer sondern auch viele Juristen und Politiker.


Eine wirkliche Antwort gab es bislang nicht, daher bewegen sich die User derzeit in einer Art rechtlichen Grauzone. Jetzt hat sich jedoch der Bundesjustizminister Heiko Maas von der SPD zu dem Thema geäußert. Auf eine Anfrage der Linken gab Maas vor kurzem während einer Sitzung im Bundestag bekannt, dass die Nutzung eines „nicht offensichtlich illegalen“ Portals nicht gegen das Urheberrecht verstößt.

Kinos.to und Movie4k.to
Quelle: movie4k.to

Desweiteren geht die Bundesregierung laut Heiko Maas davon aus, dass „das reine Betrachten eines Videostreams nicht automatisch auch zu einer Urheberrechtsverletzung führt“. Fraglich ist jedoch, was Maas unter der „reinen Betrachtung“ versteht. Allerdings sagte der Bundesjustizminister auch, dass der Nutzer die Inhalte von kinos.to und Co. weder kopieren, noch anderen Personen öffentlich zugänglich machen darf. Die Vervielfältigung von „offensichtlich rechtswidrig hergestellten“ Kopien ist laut des Urheberrechtsschutzgesetzes untersagt und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Während seiner Stellungnahme sagte Heiko Maas außerdem, dass „die offensichtliche Rechtswidrigkeit der öffentlichen Zugänglichmachung für den jeweiligen Nutzer erkennbar sein muss.“ Allerdings wird es wenig kinos.to oder movie4k.to-Nutzer geben, die diese offensichtliche Rechtswidrigkeit erkennen können beziehungsweise auch erkennen wollen. Bislang werden die Nutzer solcher Streaming-Portale zwar noch nicht rechtlich verfolgt, doch können die Betreiber seit einiger Zeit dafür haftbar gemacht werden.

Ob sich die Nutzer in naher Zukunft auch strafbar machen, wenn sie sich einen urheberrechtlich geschützten Film auf einem der Streaming-Portale anschauen, bleibt vorerst abzuwarten, da der Bundesjustizminister dazu keine konkreten Angaben machte. Geht es jedoch nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (kurz GVU), dann wird die reine Nutzung von kinos.to und Co. allerdings schon bald auch strafbar sein. Es bleibt abzuwarten, ob und wann die GVU ihre Forderungen tatsächlich durchsetzen kann.

Quellen: gulli.com

Deine Meinung
2 Kommentare
Mahias | 12. Jan 2014, 20:09
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Ja und….. die Streams laufen ja sowiso nicht über kinos.to, das ist ja nur eine seite die die links auflistet. und dafür kann man einfach ein proxy benutzen, wenn man auf streamcloud oder so ist kann man die normale internetverbinding wieder aktiviren damit der volle speed da ist

Dein Name | 15. Jan 2014, 0:16
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Die Existenz der Leute, die behaupten Kinos.to und co. sind illegal ist illegal!

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