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Cannapower droht Abschaltung durch neues EU-Gesetz

Der EuGH prüft derzeit ein Gutachten von Pedro Cru Villalón, nach dem Provider dazu verpflichtet werden könnten, den Zugang zu offensichtlich illegalen Internetseiten wie Cannapower zu sperren. Das Gesetz könnte bereits im nächsten Jahr auf den Weg gebracht werden. Eine Abschaltung von Cannapower scheint von daher nur noch eine Frage der Zeit zu sein.


CannaPower ist zur Zeit eine der bekanntesten und beliebtesten Online Musik-Tauschbörsen im Internet. Auf der Webseite finden sich viele Alben, Soundtracks und einzelne Songs, die entweder direkt oder über einen der sogenannten One-Klick-Hoster wie zum Beispiel Mega kostenlos im MP3-Format heruntergeladen werden können. CannaPower ist somit also keine Alternative zu kinos.to oder movie4k.to, die ausschließlich Filme und Serien anbieten.

Cannapower Musik Tauschbörse
Quelle: canna.c4.to

Viele Nutzer stellen sich mittlerweile die Frage, ob CannaPower eigentlich legal ist, beziehungsweise ob man als Nutzer mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Ist die Nutzung des Portals erlaubt und droht CannaPower aufgrund der sich anbahnenden neuen EU-Gesetzgebung die Abschaltung? Um diese Fragen zu klären, gehen wir in dem folgenden Artikel etwas genauer auf die aktuelle Rechtslage ein.

Der Betreiber handelt definitiv illegal

Da CannaPower kostenlose Musikstücke anbietet, die jedoch urheberrechtlich geschützt sind und für die dementsprechend Lizenzgebühren anfallen, handeln die Betreiber definitiv illegal und machen sich somit auch strafbar. Zudem setzt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (kurz GVU) bereits seit einiger Zeit alles daran, solche Tauschbörsen vom Netz nehmen zu lassen. CannaPower könnte also das gleiche Schicksal ereilen wie dem bekannten Streaming-Portal kinos.to, welches schon 2011 abgeschaltet wurde. Allerdings ist fraglich, ob die GVU aktuell gegen CannaPower vorgeht. Eine Stellungnahme der Gesellschaft steht derzeit noch aus.

Da die GVU jedoch auch im Fall kinos.to erst offizielle Informationen herausgegeben hat, nachdem das Streaming-Portal geschlossen wurde, sollte man davon ausgehen, dass die Ermittlungen gegen CannaPower bereits begonnen haben. Dass die Betreiber die meisten Inhalte nicht selber anbieten, sondern „nur“ dahin verlinken, wird CannaPower aller Wahrscheinlichkeit nicht vor der endgültigen Abschaltung bewahren – siehe kinos.to. Darüber hinaus kann man damit rechnen, dass die Hauptverantwortlichen ebenfalls zur Rechenschaft gezogen werden. Der Betreiber von kinos.to wurde 2011 übrigens zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.

Die User von CannaPower bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone

Grundsätzlich gilt: wer sich Musik über CannaPower herunterlädt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Da keine Genehmigung der Rechteinhaber vorliegt, handelt der Nutzer illegal. Allerdings ist die Rechtslage in Bezug auf das Streaming von Musik zum aktuellen Zeitpunkt noch immer unklar, da es bis heute kein Gesetz gibt, welches die private Nutzung von Musik-Streams klar untersagt. Wer dabei erwischt wird, muss damit rechnen, dass der Rechteinhaber den entstandenen Schaden einklagen könnte. Jedoch gibt es derzeit keinen bekannten Fall, in dem ein Nutzer von CannaPower abgemahnt oder gar verklagt wurde.

Der Grund dafür: da viele Musikstücke nicht direkt auf den Servern von CannaPower liegen, sondern bei den sogenannten File-Hostern, ist es nahezu unmöglich herauszufinden, wer sich welche Musik wann heruntergeladen hat. Aus diesem Grund ist die illegale Handlung in der Regel schwer nachzuverfolgen, wodurch der Nutzer straffrei bleibt. Die GVU versucht jedoch seit einiger Zeit File-Hoster rechtlich dazu zu zwingen, die Nutzer- beziehungsweise IP-Daten herauszugeben oder diese zu schließen.

Fazit

Abschließend bleibt zu sagen, dass man sich gut überlegen sollte, ob man die gewünschte Musik tatsächlich über CannaPower herunterladen möchte. Musik-Downloads sind illegal. Der Nutzer bewegt sich beim Streaming von Musik derzeit zwar noch in einer Art rechtlichen Grauzone, doch da sich Gesetze bekanntlich sehr schnell ändern können, sollte man sich am besten schon im Vorfeld nach legalen Alternativen umschauen. Neben dem Portal Jamendo und Deezer bietet auch der schwedische Musik-Streaming-Dienst Spotify und die Webseite Last.fm ein umfangreiches Angebot an – und das vollkommen legal.

Quellen: canna.c4.to, gulli.com, curia.europa.eu

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