Kinoz.to soll offline gehen: Betreiber droht Abschaltung der Server
Das bekannte und beliebte Streaming-Portal kinoz.to wurde von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (kurz GVU) bekanntlich schon vor einiger Zeit geschlossen und einige der Betreiber vor Gericht gestellt. Nach den neusten Spekulationen droht dem Nachfolger kinoz.to jetzt womöglich das gleiche Schicksal.
Laut den vorliegenden Informationen erarbeiten einige Rechtsvertreter der Unterhaltungsbranche derzeit einen Strafantrag gegen die Betreiber von kinoz.to. Da das Verlinken von Filmen, Serien und sonstigen Inhalten die urheberrechtsgeschützt sind bereits seit 2004 hierzulande als illegal gilt, sind die juristischen Grundlagen im Falle von kinoz.to also gegeben.
Dementsprechend arbeiten die rechtlichen Vertreter der Industrie, die Dresdener Staatsanwaltschaft und auch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen derzeit angeblich an einem Strafantrag gegen kinoz.to und deren Betreiber.
Zwar bietet kinoz.to die Filme und Serien nicht auf eigenen Servern an, doch reicht hier schon die Verlinkung. Ähnlich sah es damals auch bei kinoz.to aus. Dort wurden die Inhalte auch nicht direkt angeboten, doch wurden einige Betreiber auf Grund der Rechtslage zu zum Teil mehreren Jahren Gefängnis verurteilt. Jetzt stellt sich die Frage, ob den Betreibern von kinoz.to ein ähnliches Schicksal blüht. Derzeit liegen jedoch weder von offizieller Seite noch von den Betreibern selbst Stellungnahmen zu diesem Thema vor.
Sollte auch das Streaming-Portal kinoz.to geschlossen werden, gehen Branchen-Experten davon aus, dass es nicht lange dauern wird, bis weitere solcher Seiten folgen werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Szene auf die neuen Klagen reagieren wird. Ob und wie fern sich die Nutzer dieser Streaming-Portale Sorgen machen müssen, ob auch sie belangt werden können, steht derzeit ebenfalls noch in den Sternen. Wer sich dieser Gefahr jedoch erst gar nicht aussetzen möchte, sollte besser direkt auf die legalen Angebote im Netz zurückgreifen.
Quellen: kinoz.to, gulli.com
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