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Kinoz.to und Movie4k.to: EU plant Sperrung von illegalen Film-Seiten

Um den Usern die Nutzung von illegalen Film-Seiten wie kinoz.to und movie4k.to zu erschweren verlangt der Generalanwalt Pedro Cruz Villalón jetzt, dass die Internetprovider wie zum Beispiel die Telekom dazu verpflichtet werden müssen diese Streaming-Plattformen komplett zu sperren.


Streaming-Portale wie kinoz.to oder movie4k.to sind bei vielen Nutzern zwar extrem beliebt, doch gelten sie in den Augen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (kurz GVU) und des Europäischen Gerichtshofes (kurz EuGH) als illegal.

Kinoz.to und Movie4k.to: EU plant Sperrung
Quelle: kinoz.to

Da die meisten Betreiber solcher Streaming-Webseiten entweder im Verborgenen arbeiten oder ihren Sitz außerhalb von Europa haben, sind diese laut Pedro Cruz Villalón schwer auszumachen. Aus diesem Grund rät der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes in einem Gutachten dazu stattdessen die Internetprovider in die Pflicht zu nehmen. Laut Villalón müssen die Provider in Zukunft dafür sorgen, dass Webseiten wie kinoz.to oder movie4k.to nicht mehr beziehungsweise nur noch über Umwege zu erreichen sind.

Als Lösung schlägt Villalón unter anderem IP-Blockaden oder DNS-Sperren vor. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes steht zum aktuellen Zeitpunkt allerdings noch aus. Zwar wird das Gutachten von Pedro Cruz Villalón mit hoher Wahrscheinlichkeit große Beachtung finden, doch bleibt fraglich ob sich ein solches Gesetzt tatsächlich durchführen lässt. Ein ähnlicher Antrag wurde in Deutschland bereits vor über zwei Jahren in letzter Instanz abgelehnt.

Darüber hinaus ist zur Zeit noch unklar, ob sich solche Sperren nicht doch relativ einfach umgehen lassen. Ebenso könnten die Betreiber der Streaming-Portale die illegalen Inhalte trotzdem verfügbar machen, in dem sie einfach immer wieder neue URLs nutzen. Bis diese dann entdeckt und erneut gesperrt werden könnten Monate vergehen. Desweiteren könnte eine solche Sperre verständlicherweise auch für den Unmut vieler Nutzer sorgen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Europäische Gerichtshof diesbezüglich entscheiden wird.

Quellen: gulli.com

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