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YouTube.com: Private Home-Videos eingeschränkt veröffentlichen mit der „privat“-Option

Wer seine YouTube-Videos nur bestimmten Personen zugänglich machen möchte, hat dafür bisher nur die Möglichkeit, sie als „privat“ zu markieren. User in den USA haben seit neuestem zusätzlich die Option „unlisted“ zur Auswahl. Damit kann jeder, der den entsprechenden Link hat, auf den Clip zugreifen. Das Video kann aber nicht über die YouTube- und Google-Suche gefunden werden.


Als „unlisted“ markierte Videos erscheinen auch nicht in den User-Accounts und in YouTube-Channels. Ein großer Vorteil der neuen Option ist, dass der Empfänger eines solchen Video-Links nicht bei YouTube registriert sein muss, um den Clip sehen zu können. Mit der „privat“-Option kann man ein Video dagegen nur Leuten zeigen, die über einen YouTube-Account verfügen.

YouTube.com: Private Home-Videos
Quelle: youtube.com

Die „unlisted“-Funktion ist für viele Anwendungen nützlich. Beispielsweise könnten Nutzer, die gemeinsam über das Internet an einem Projekt arbeiten, ihre Ideen einfach und unbeobachtet austauschen. Nach Konzerten oder Sportveranstaltungen könnten die Beteiligten anhand von Mitschnitten Manöverkritik üben, ohne dass Dritte das Material einsehen können.

Auch im Familien- oder Freundeskreis kann man so persönliche Videos teilen. Im Gegensatz zu der Einstellung „privat“ können dabei aber auch Leute einbezogen werden, die keinen YouTube-Account haben. Das Versenden des entsprechenden Links beispielsweise per E-Mail reicht aus.

llerdings lässt sich mit der „unlisted“-Option nicht kontrollieren, wer tatsächlich Zugriff auf die Videos hat. Denn ein Hyperlink kann jederzeit weiterverbreitet werden. Wer also sicherstellen möchte, dass wirklich nur die ausgewählten Personen das vertrauliche Video sehen können, sollte den Clip auf „privat“ setzen.

Die Community-Richtlinien von YouTube gelten übrigens auch für die „unlisted“-Option. Nutzer können Verstöße gegen die Richtlinien hier genauso melden wie bei öffentlichen Videos. Wer bereits wegen nicht regelkonformer Inhalte verwarnt wurde, darf seine Videos gar nicht erst als „unlisted“ hochladen.

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