Kinos.to: 15.000 Seiten umfassende Anklageschrift gegen Betreiber
Gegen einen der mutmaßlichen Betreiber von kinos.to ist von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden nun Anklage vor der großen Strafkammer beim Landgericht Leipzig erhoben worden. Dem mutmaßlichen Betreiber werden zahlreiche Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen, die in einer rund 15.000 Seiten umfassenden Anklageschrift zusammengefasst wurden. Es droht eine mehrjährige Haftstrafe.
Mit großem Medienecho fanden im Juni diesen Jahres bundesweit Razzien statt, bei denen die mutmaßlichen Hintermänner von kinos.to verhaftet wurden. Seitdem hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt und ausgewertet. Nun steht die erste Anklageschrift. Auf rund 15.000 Seiten werden einem der mutmaßlichen Haupttäter zahlreiche Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen. Es droht eine mehrjährige Haftstrafe. Weitere Prozesse gegen andere mutmaßliche Beteiligte werden noch folgen.
Insgesamt wurden 13 Personen verhaftet, von denen sich derzeit noch immer sechs in Haft befinden. Die Razzien gegen kinos.to waren das Ergebnis jahrelanger Ermittlungsarbeit. Die Server von kinos.to konnten sichergestellt und so vom Netz genommen werden. Den Strafantrag, der letztlich für die Polizeiaktionen verantwortlich war, stellte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) im April diesen Jahres. Die GVU war kinos.to bereits seit dem Jahr 2008 auf den Fersen. Den Hintermännern von kinos.to wird vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung gegründet zu haben, zu der unter Anderem auch Filehoster gehört haben sollen, über die die Filme angeboten wurden.
So konnte sich, nach Ansicht der GVU, ein parasitäres System entwickeln, an dem die Hintermänner prächtig verdient haben sollen. Bei den Razzien waren größere Euro-Summen und Wertgegenstände beschlagnahmt wurden. Zuletzt seien mehr als 30.000 Filme und TV-Formate angeboten worden, die wiederum mehrfach kopiert auf verschiedene Filehoster verteilt wurden. Die Hintermänner sollen an Werbung, sowie Premium-Angeboten verdient haben.
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