Deals

KINOS.TO: GVU will Werbung auf illegalen Film Streaming-Portalen unterbinden

Obwohl mit Kinos.to das wohl erfolgreichste illegale Streaming-Portal geschlossen werden konnte, blüht die Szene weiter auf. Zahlreiche inoffizielle Nachfolger buhlen nun um die Gunst der User. Nachhaltige Veränderungen hat das Ende von Kinos.to jedenfalls nicht mit sich gebracht. Nun verfolgt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) andere Ziele. Werbung auf illegalen Streaming-Portalen soll künftig unterbunden werden. So sollen die Betreiber die Lust am Geschäft verlieren.


Mehrere Jahre haben die Ermittlungen gegen Kinos.to gedauert, bis im Juni diesen Jahres die Handschellen für die mutmaßlichen Betreiber klickten. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) feierte den Schlag gegen Kinos.to als großen Erfolg. Geändert hat sich jedoch kaum etwas. Im Gegenteil: Zahlreiche inoffizielle Nachfolger buhlen nun um die Gunst der User. Da die Ermittlungen langwierig und schwierig sind, soll nun eine neue Strategie her.

Kinos.to Startseite
Quelle: kinos.to

Werbung auf illegalen Streaming-Portalen soll künftig unterbunden werden. So sollen die Betreiber der Portale die Lust am Geschäft verlieren. Der Hintergedanke ist durchaus verständlich. Auf den Konten der mutmaßlichen Betreiber von Kinos.to sollen rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt worden sein. Geld, das vorrangig durch Werbung erzielt wurde. Bislang gibt es nur eine Selbstverpflichtung der Werbeindustrie, die beinhaltet, keine Werbung auf illegalen Webseiten zu schalten. Doch nicht jeder hält sich an die Selbstverpflichtung.

Die GVU denkt daher offen über härtere Maßnahmen nach. Werbetreibende, die Banner oder Ähnliches auf illegalen Streaming-Seiten schalten, sollen nach dem Willen der GVU künftig zur rechtlichen Verantwortung gezogen werden. Dies sagte der GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy kürzlich in Berlin. Eingestehen musste Leonardy allerdings gleichzeitig, dass rechtliche Maßnahmen allenfalls gegen Werbetreibende einzuleiten wären, die ihren Sitz innerhalb Deutschlands haben. Ob die Strategie tatsächlich aufgehen kann, ist durchaus fraglich.

Quelle: sueddeutsche.de

Deine Meinung

Beliebte Beiträge

*Preise können sich seit der letzten Aktualisierung erhöht haben. Alle Preise inkl. MwSt.

Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie die Webseite weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. .