Movie2k.to: Schließung von Kino.to war rechtlich falsch

Wie bereits bekannt, hat die Gesellschaft zur Verfolgung von Urherberrechtsverletzungen, kurz GVU, das Streaming-Portal kino.to vor einigen Wochen vom Netz nehmen, und deren Betreiber festnehmen lassen. Doch laut den neusten Aussagen der Betreiber von anderen Streaming-Angeboten, sei dieser Schritt rechtlich nicht zu verantworten, da die Klagegründe, und somit die gesamte Vorgehensweise der GVU, einer falschen Rechtsauffassung zu Grunde liegt.

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Seit dem die GVU, in Kooperation mit der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, die Streaming-Webseite kino.to vor einigen Wochen abschalten, und deren mutmaßliche Betreiber verhaften ließ, kochen die Emotionen hoch – besonders bei den Verantwortlichen der anderen Streaming-Portale. Dabei stehen vor allem die Aussagen der Betreiber der Webseite movie2k.to im Vordergrund. In der offiziellen Stellungnahme heißt es, dass die Rechtsauffassung der GVU, als auch deren Gründe für die Schließung von kino.to jedweder juristischen Grundlage entbehren.

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Quelle: movie2k.to

Die GVU bezieht jetzt dementsprechend Stellung zu den Vorwürfen, und gibt an, dass im Falle von kino.to definitiv von einer „unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“, als auch von der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ zu sprechen ist. Weiter ist in der Stellungnahme zu lesen, dass auch movie2k.to in diese juristischen Bereiche fallen würde, da auch hier eine Basis für Raubkopien gegeben ist. Darüber hinaus würden sich die Betreiber strafbar machen, sobald auch Gewinne durch die Webseite erwirtschaftet werden.

Daraufhin ist vor kurzem eine weitere Meldung der Verantwortlichen von movie2k.to veröffentlicht worden, in der die Betreiber der GVU ein „beachtliches Maß an Inkompetenz“ vorwerfen. Darüber hinaus prangern die Verantwortlichen die Inhaftierung der kino.to-Betreiber an. Eine weitere Stellungnahme der GVU liegt aktuell zwar noch nicht vor, jedoch bleibt mit Spannung abzuwarten, wie sich die angespannte Situation in naher Zukunft weiterentwickeln wird.

Quellen: chip.de, gulli.com, movie2k.to, gvu.de

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1 Kommentar
Anonym | 10. Juli 2011, 19:12
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Kinos.to verknüpft nur zu den Hostern, die EIGENTLICH die Filme auf ihren Servern haben. Dies ist auch der Grund, warum die mit der Festnahme so lange herumgeeiert haben. Die hätten nur die Filme von den Hostern löschen dürfen und außerdem dürften sie auch nur versuchen die Uploader zu bekommen.

Leichter verständlich:
Einer lädt den Film ins Netz hoch und gibt den anderen den Link für Kinos.to

Der Andere stellt nun diesen Link in Kinos.to rein.

Es macht sich nur der Strafbar, der es hochgeladen hat, nicht der, der es reingestellt hat.

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